Steuerklasse bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit
Steuerklasse bei Arbeitslosigkeit

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Lesedauer: 3 Minuten

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Nach dem Verlust des Jobs kommen viele Fragen auf: Wo bewerbe ich mich? Wie läuft es bei mir weiter? Welche Steuerklasse tritt bei der Arbeitslosigkeit? In diesem Beitrag erzählen wir dir alles Wissenswerte rund ums Thema Steuerklasse bei Arbeitslosigkeit.

 

Welche Steuerklassen gibt es in Deutschland?

Es gibt 6 Steuerklassen in Deutschland. In welche Steuerklasse du zugeordnet wirst, hängt von deinem Familienstand ab. Folgende Steuerklassen gibt es:

 

Steuerklasse bei Arbeitslosigkeit

Auch bei der Arbeitslosigkeit erfolgt die Einordnung in eine Steuerklasse nach deiner Familiensituation. Bist du also ledig und arbeitslos, so bleibst du in der Steuerklasse 1.

Hattest du mehrere Jobs und die Steuerklasse 6, so entfällt diese, wenn du arbeitslos wirst.

 

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Arbeitslos und Verheiratet

Wer frühzeitig sich Gedanken über den Wechsel der Steuerklasse vor der Arbeitslosigkeit macht, kann am Ende mit mehr Arbeitslosengeld 1 rechnen. So funktionierts: Du nimmst die Steuerklasse 3, dein Ehegatte die Steuerklasse 5. So hast du mehr Nettogehalt. Da die Höhe des Arbeitslosengeldes anhand des Nettogehalts errechnet wird, so bekommst du am Ende mehr Geld während der Arbeitslosigkeit.

Wirst du überraschend arbeitslos, so kann der Wechsel schwieriger werden. Wenn du bereits arbeitslos bist, dann brauchst du eine Genehmigung der Arbeitsagentur. Eine Genehmigung kriegst du aber nur dann, wenn sich dadurch die Leistungen, die du beziehst, verringern. Beabsichtigst du mehr zu bekommen, so wirst du keine Zustimmung erhalten.

 

Muss ich das Arbeitslosengeld versteuern?

Nein, grundsätzlich ist das Arbeitslosengeld nicht steuerpflichtig. Jedenfalls unterliegt das Arbeitslosengeld aber dem Progressionsvorbehalt. Es wird also indirekt versteuert.

Hast du neben dem Arbeitslosengeld weitere Einkünfte, so können diese höhere Besteuerung unterliegen. Dein zu versteuerndes Einkommen errechnet sich aus dem steuerpflichtigen Einkommen und den Arbeitslosengeldbezügen. So wird der Steuersatz ermittelt.

 

Wo werden die Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung eingetragen?

Solche Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld werden grundsätzlich in der Anlage N in Zeile 28 für Insolvenzgeld oder in Zeile 29 für andere Ersatzleistungen eingetragen.

Neben Arbeitslosengeld gehören Krankengeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld zu Entgeltersatzleistungen. Außerdem müssen auch die Ersatzleistungen, die dir dein Arbeitgeber bezahlt, in die Anlage N eingetragen werden. Dazu gehören beispielsweise Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld oder die Verdienstausfallentschädigung.

Die Anlage N und weitere Formulare findest du hier.

 

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