Einkommen

Wenn du Angestellter bist, aber auch beispielsweise als Selbständiger erzielst du Einkommen. Oft ist es immer etwas unklar, was der Unterschied zwischen Einkommen, Einnahmen und Einzahlungen ist. Damit du dann deine Steuererklärung korrekt ausfüllen kannst, musst du allerdings wissen, welches Einkommen du erzielst und was das Einkommen ist. Wir klären dich auf!

 

Was ist dein Einkommen?

Als Einkommen werden alle Einkünfte bezeichnet, die du in Form von Geld, aber auch Sachgütern beziehst. Es lassen sich unterschiedliche Arten des Einkommens volkswirtschaftlich erklären:

  • Arbeitseinkommen: Das ist der Lohn oder das Gehalt, welches du als Gegenleistung für deine Arbeit erzielst.
  • Bodeneinkommen: Damit ist die Grundrente gemeint.
  • Bodeneinkommen für die Bodennutzung: Dies ist beispielsweise die Pacht, die du einnehmen kannst.
  • Gewinneinkommen: Für unternehmerische Tätigkeiten erzielst du auch Gewinne.
  • Kapitaleinkommen: Setzt du Kapital ein, so kannst du beispielsweise Zinsen erhalten.

Wichtig ist, dass es sich hierbei um Faktoreinkommen handelt. Das bedeutet, dass es sich um Leistungen handelt, für die eine Gegenleistung erbracht wird.

 

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Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Wie es der Name schon sagt, handelt es sich beim zu versteuernden Einkommen um das Einkommen, dass versteuert werden soll. Dir stehen in der Regel Freibeträge zu, die dein zu versteuerndes Einkommen verringern, wodurch deine Steuerbelastung verringert wird. Da Steuerfreibeträge immer steuerfrei sind und auch bleiben, musst du darauf keine Steuern bezahlen. Dein individueller Steuersatz wird nur auf das zu versteuernde Einkommen angewendet. Von deinem Einkommen werden dann beispielsweise der Kinderfreibetrag und der Härteausgleich abgezogen.

 

Was sind deine Einnahmen?

Einnahmen sind alles, was du im Kalenderjahr einnimmst. Dein Bruttogehalt ist für dich als Arbeitnehmer eine Einnahme. Zudem werden da auch Sachleistungen und geldwerte Vorteile hinzugerechnet.

 

Was sind deine Einkünfte?

Ziehst du deine Ausgaben von deinen Einnahmen ab, so erhältst du deine Einkünfte. Diese Ausgaben sind alle Kosten, die du im Zusammenhang mit deiner Arbeit hattest. Als Arbeitgeber hast du beispielsweise Werbungskosten wie die Kosten für die Berufskleidung. Hierfür gibt es ebenfalls Pauschalen wie die Werbungskostenpauschale, die automatisch vom Fiskus berücksichtigt werden. Für die Überschusseinkunftsarten werden diese Ausgaben als Betriebsausgaben bezeichnet. Grundsätzlich gibt es Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte. Die sieben Einkunftsarten werden wie folgt zugeordnet.

Gewinneinkünfte:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Überschusseinkünfte:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Sonstige Einkünfte

Du kannst auch aus mehreren Einkunftsarten Einkünfte erzielen. Für die Berechnung deines zu versteuernden Einkommens benötigst du die Summe dieser Einkünfte.

 

Wie berechnest du dein zu versteuerndes Einkommen?

Zunächst solltest du deine Einnahmen berechnen. Nach dem Abzug der jeweiligen Ausgaben kommst du dann auf deine Einkünfte. Addierst du alle deine Einkünfte zusammen, erhältst du dann im dritten Schritt die Summe deiner Einkünfte. Von dieser Summe werden dann deine persönlichen Freibeträge abgezogen und du erhältst den Gesamtbetrag der Einkünfte. Bestimmte Freibeträge wie der Altersentlastungsbetrag werden in diesem Schritt abgezogen. Dein Einkommen erhältst du dann, wenn du vom Gesamtbetrag der Einkünfte noch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und den Verlustabzug für entstandene Verluste abziehst.

Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich dann, wenn gegebenenfalls noch der Kinderfreibetrag und der Härteausgleich für Nebeneinkünfte abgezogen werden.

Nur auf das zu versteuernde Einkommen werden Steuern gezahlt. Wenn du mehr Kosten geltend machst, musst du am Ende weniger Steuern zahlen. Es lohnt sich demnach, diese Kosten in deine Steuererklärung aufzunehmen.

 

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