Progressionsvorbehalt

Das Steuerrecht ist in manchen Situationen sehr kompliziert, sodass es sich lohnt, mehr darüber zu erfahren. Es gibt einige Sozialleistungen, die natürlich steuerfrei sind und die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Was allerdings tatsächlich der Progressionsvorbehalt ist, erklären wir dir hier.

 

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Wenn du steuerfreie staatliche Sozialleistungen erhältst, kann deine Steuerlast trotzdem höher ausfallen. Durch den Progressionsvorbehalt bleiben diese Einnahmen zwar steuerfrei, sie werden allerdings trotzdem bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt. Demnach wird dann ein höherer Steuersatz auf dein steuerpflichtiges Einkommen angesetzt.

 

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Was steht unter Progressionsvorbehalt?

In der Regel sind die Lohnersatzleistungen steuerfrei. Lohnersatzzahlungen sind Leistungen, die das wegfallende Einkommen ausgleichen sollen. Zu beachten ist jedoch, dass nicht alle Lohnersatzleistungen unter Progressionsvorbehalt stehen. Steuerfreie Einkünfte unter Progressionsvorbehalt findest du im Paragrafen 32b des Einkommensteuergesetzes. Darunter fallen:

Andere steuerfreie Leistungen stehen nicht unter Progressionsvorbehalt.

 

Für wen gilt die Pflichtveranlagung von Arbeitnehmern?

Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn du im Jahr mehr als 410 EUR an Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, bezogen hast. Das ist die Pflichtveranlagung. Durch die Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Auszahlungen von Kurzarbeitergeld, sind nun viele Deutsche dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Zahlst du die Lohnersatzleistungen aus, so musst du dies auch an die Finanzverwaltung melden. Dem Finanzamt liegen diese Daten in der Regel auch elektronisch vor.

 

Wie berechnet sich der besondere Steuersatz?

Die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ist das Grundprinzip im Steuerrecht. Du hast sicherlich schon etwas vom progressiven Tarifverlauf der Einkommensteuererklärung gehört. Dadurch steigt der Steuersatz mit zunehmenden zu besteuernden Einkommen.

Der besondere Steuersatz wird ermittelt, um die verbesserte Leistungsfähigkeit durch die steuerfreien Einnahmen zwar zu berücksichtigen, diese allerdings trotzdem steuerfrei zu lassen. Um diesen besonderen Steuersatz zu ermitteln, wird zunächst das Gesamteinkommen ermittelt. Hierbei werden die steuerpflichtigen und steuerfreien Einkommen zusammengerechnet. Durch das Gesamteinkommen soll dann der Durchschnittssteuersatz ermittelt werden. Auf das zu versteuernde Einkommen wird dann der besondere Steuersatz angewendet.

 

Was ist der negative Progressionsvorbehalt?

Genauso wie es steuerfreie Einnahmen gibt, sind auch steuerfreie Verluste möglich. Geldanlagen im Ausland können beispielsweise zu Verlusten führen. Bei der Berechnung des Steuersatzes werden dann auch diese Verluste berücksichtigt, sodass der Steuersatz und die Steuerlast reduziert werden.

 

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