Steuerklasse ändern: Anleitung

Steuererklärung allgemein
Steuerklasse ändern: Anleitung

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Lesedauer: 3 Minuten

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Du hast über den Wechsel der Steuerklasse nachgedacht? Weißt aber nicht, wie das geht und was du zu beachten hast? In diesem Beitrag erzählen wir dir alles Wissenswerte rund ums Thema Steuerklasse ändern.

 

Wann wechselt man die Steuerklasse?

Ändert sich deine Familiensituation, so erhältst du in der Regel automatisch eine neue Steuerklasse vom Finanzamt zugeteilt.

Wenn du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist, kannst du selbst eine Steuerklasse wählen. Dabei kann die Steuerklasse mehrmals im Jahr geändert werden.

 

Steuerklassen bei Ehegatten

Wie bereits erwähnt, können Verheiratete eine Steuerklassen-Kombination auswählen, um mehr Netto-Gehalt zusammen zu erzielen. Verheiratete können zwischen folgenden Kombinationen wählen:

  • Steuerklassen 3 und 5: Hier nimmt der Schwerverdiener die Steuerklasse 3, der andere Partner nimmt die Steuerklasse 5. In der Steuerklasse 3 genießt der Ehegatte höhere Freibeträge, der Ehegatte in der Steuerklasse 5 hingegen wird stärker besteuert. Somit bleibt unterm Strich am Ende mehr Netto-Gehalt übrig. Auch für Alleinverdiener in der Familie bietet sich die Kombination an.
  • Steuerklassen 4 und 4: Steuerklassen-Kombination 4 und 4 ist für Ehepartner gedacht, die ungefähr gleich viel verdienen. Die Steuerlast wird auf beide gleichmäßig verteilt.
  • Steuerklassen 4 und 4 mit Faktor: Steuerklassen-Kombination 4 mit Faktor ist quasi die Kombination aus Steuerklasse 4 und 4, nur zahlt man hier monatlich etwas mehr, um später Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Einen Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten findest du hier.

 

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Steuerklasse für Alleinerziehende

Kümmerst du dich alleine um ein Kind, so kannst du in die Steuerklasse 2 wechseln. Dafür musst du einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Hier findest du den Antrag für Jahr 2023.

Bei dem Antrag muss außerdem noch die Anlage Kind für jedes deiner Kinder beigefügt werden.

 

Steuerklasse und Schwangerschaft

Ein Kind wirkt sich in der Regel nicht auf deine Steuerklasse aus, es sei denn, du bist alleinerziehend. Steuerlich sind die Kinder mit dem Kinderfreibetrag abgegolten.

In manchen Fällen kann die Änderung der Steuerklasse während der Schwangerschaft von Vorteil sein, denn auf diese Weise kannst du das Elterngeld und Mutterschaftsgeld erhöhen.

Die Höhe des Elterngeldes wird folgendermaßen berechnet: Der Durchschnitt der letzten 12 Nettozahlungen wird errechnet, davon bekommst du dann in der Regel 65 Prozent Elterngeld.

Wechselst du also in die Steuerklasse 3 und dein Partner in die Steuerklasse 5, habt ihr erst etwas weniger Geld zur Verfügung, dies gleicht sich aber relativ schnell wieder aus. Auf diesem Wege hast du dann später mehr Elterngeld.

 

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