Steuerklasse 0: Das wichtigste im Überblick!

Steuererklärung allgemein
Steuerklasse 0: Das wichtigste im Überblick!

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Lesedauer: 2 Minuten

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Für gewöhnlich unterscheidet man zwischen 6 Steuerklassen in Deutschland. Doch eigentlich gibt es eine weitere Lohnsteuerklasse, nämlich die Steuerklasse 6. In diesem Beitrag fassen wir das wichtigste zum Thema Steuerklasse 0 für dich zusammen.

 

Lohnsteuerklassen in Deutschland

Insgesamt gibt es 6 Steuerklassen in Deutschland. Welche Steuerklasse dir zugeteilt wird, hängt grundsätzlich von deiner Arbeits- und Familiensituationen ab. Außerdem haben die Verheiratete die Wahl, für welche Steuerklasse bzw. Steuerklassen-Kombination sie sich entscheiden.

Zudem gibt es eine Ausnahme, nämlich die Steuerklasse 0. Diese wird aufgrund des Wohnsitzes vergeben.

Hier alle Lohnsteuerklassen auf einem Blick:

  • Lohnsteuerklasse 0 ist für Arbeitnehmer gedacht, die zwar in Deutschland arbeiten, aber im Ausland leben
  • Lohnsteuerklasse 1 ist für ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer vorgesehen
  • Lohnsteuerklasse 2 richtet sich an alleinerziehende Arbeitnehmer
  • Lohnsteuerklasse 3 ist für verheiratete Arbeitnehmer gedacht, wenn der andere Partner die Steuerklasse 5 nimmt
  • Lohnsteuerklasse 4 für verheiratete Ehepaare, die ungefähr gleich viel verdienen
  • Lohnsteuerklasse 5 ist für verheiratete Arbeitnehmer, wenn der andere Ehepartner die Steuerklasse 3 hat
  • Lohnsteuerklasse 6 gilt für Arbeitnehmer mit Nebenjob(s)

 

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Steuerklasse 0

Die Steuerklasse 0 ist für die Arbeitnehmer vorgesehen, die zwar einer Tätigkeit in Deutschland nachgehen, wohnen aber im Ausland. Grundsätzlich müssen die Grenzgänger aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens keine Steuern auf das Einkommen in Deutschland zahlen.

Um die Steuerklasse 0 in Deutschland zu bekommen, brauchst du eine Bescheinigung, ein sogenanntes Auslandstätigkeitserlass. Dein Arbeitgeber kann ein Antrag auf Erteilung der Bescheinigung beim Finanzamt bekommen. Die Lohnsteuerklasse 0 wird dann auf deiner Gehaltsabrechnung ausgewiesen.

Wird der Antrag nicht bewilligt, so rutschst du leider in die Steuerklasse 6.

 

Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen wird zwischen 2 Staaten geschlossen. Dadurch soll vermieden werden, dass Einkünfte oder Vermögen doppelt oder gar nicht besteuert wird. Deutschland hat bereits mit mehr als 70 Ländern sich auf ein Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt. Hier findest du die Liste dieser Länder.

Hier findest du mehr zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen.

 

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