Kurzarbeitergeld

In der Corona-Krise war es für viele Arbeitnehmer nicht möglich, ihrer Arbeit nachzugehen. Arbeitgeber schickten aus diesem Grund einen großen Teil in Kurzarbeit. Dadurch konnten viele Menschen diese Krise überbrücken. Doch was ist das Kurzarbeitergeld und wie musst du es versteuern. Keine Sorge, wir klären dich auf.

 

Was ist Kurzarbeitergeld?

In Folge eines erheblichen Arbeitsausfalls kann der Arbeitgeber Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Dies bedeutet, dass die regelmäßige Arbeitszeit verringert wird. Es besteht die Möglichkeit, dass alle Mitarbeiter von der Kurzarbeit betroffen sind, aber es kann auch sein, dass nur ein Teil in Kurzarbeit geschickt wird. Demnach arbeiten dann die Arbeitnehmer weniger Stunden oder sogar gar nicht. Das Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung. Diese ersetzt jedoch nicht das komplette Nettoeinkommen. Du kannst dich jedoch freuen, dass dein Arbeitsplatz erhalten bleibt. Zudem ist für deine Grundversorgung gesorgt. Die Aufstockung des Netto-Verdienstausfalls ist ebenfalls möglich.

 

Du hast Kurzarbeitergeld erhalten und fragst dich, ob du eine Steuererklärung erstellen musst? Keine Sorge, wir helfen dir! Lass jetzt deine Steuer machen!

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Wann kann Kurzarbeit eingeführt werden?

Hier müssen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen betrachtet werden. In diesen Bestimmungen muss festgelegt sein, dass der Arbeitgeber Kurzarbeit einführen kann und gleichzeitig den Anspruch auf Arbeitslohn verringern darf.

 

Wozu dient die Kurzarbeit?

Bekommt ein Unternehmen beispielsweise weniger Aufträge, so kann die Kurzarbeit Kündigungen vermeiden. Ist die Auftragslage schlecht, so können die Personalkosten durch die Kurzarbeit reduziert werden. Da Kündigungen zur Folge haben, dass wichtige und qualifizierte Mitarbeiter nicht mehr für das Unternehmen tätig sind, können durch die Kurzarbeit genau diese Mitarbeiter noch weiter im Unternehmen gehalten werden. Natürlich müssen die Arbeitnehmer dann in gewisser Weise diesen Verdienstausfall ausgleichen. Hier kommt dann das Arbeitslosengeld ins Spiel. Erfüllt der Arbeitnehmer bestimmte Voraussetzungen, so kann er Kurzarbeitergeld, also Entgeltersatzleistungen von der Arbeitslosenversicherung erhalten. In Deutschland ist die Bundesagentur für Arbeit für die Entgeltersatzleistung zuständig.

 

Welche Voraussetzungen müssen für das Kurzarbeitergeld erfüllt sein?

  • Entgeltausfall von über 10 Prozent: Zunächst müssen über 10 Prozent deiner Beschäftigten einen Entgeltausfall von über 10 Prozent haben.
  • Überstunden abgebaut: Deine Angestellten sollten ihre Überstunden abgebaut haben, um Kurzarbeitergeld zu ermöglichen. Auch das positive Zeitguthaben muss abgebaut sein.

 

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Wenn du Kurzarbeitergeld erhältst, so kannst du mit 60 Prozent deines Netto-Entgelts rechnen. Solltest du mindestens ein Kind haben, so erhältst du 67 Prozent. Geht die Kurzarbeit jedoch länger als 4 Monate, so erhöht sich gegebenenfalls das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Bezugsmonat. Hier wird jedoch vorausgesetzt, dass der Entgeltausfall mindestens 50 Prozent im jeweiligen Monat ist.

 

Wie lange kannst du Kurzarbeitergeld beziehen?

Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, dass Betrieb bis zu 28 Monaten Kurzarbeitergeld erhalten können. Wird die Kurzarbeit für mindestens 3 zusammenhängenden Monaten unterbrochen, so beginnt die Bezugsdauer erneut.

 

Was musst du bei der Steuererklärung beachten?

Du bist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung zu erstellen, wenn du mehr als 410 EUR Kurzarbeitergeld erzielst. Grundsätzlich ist Kurzarbeitergeld zwar steuerfrei, trotzdem wird durch diese Zahlung der Steuersatz deiner steuerpflichtigen Einkünfte erhöht.

Das klingt erst einmal kompliziert, aber keine Sorge, wir erklären es dir. Beziehst du in einem Jahr zum einen reguläres Gehalt und zum anderen Kurzarbeitergeld, so wird zur Berechnung deines Steuersatzes das Gehalt mit dem Kurzarbeitergeld addiert. Der ermittelte Steuersatz wird jedoch nur auf dein zu versteuerndes Gehalt angewendet, nicht aber auf das Kurzarbeitergeld.

 

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