Steuerklasse 4: Das solltest du wissen!

Steuererklärung allgemein
Steuerklasse 4: Das solltest du wissen!

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Lesedauer: 3 Minuten

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Nach der Hochzeit kommen einige Veränderungen auf die frisch vermählte zu, unter anderem was das Thema Steuern angeht. Grundsätzlich werden nach der Hochzeit beide Arbeitnehmer in die Steuerklasse 4 eingeteilt. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles Wichtige, was du zum Thema Steuerklasse 4 wissen musst.

 

Steuerklasse 4

Grundsätzlich gibt es in Deutschland 6 Steuerklassen. Welche Lohnsteuerklasse in deinem Fall angewendet wird, hängt grundsätzlich von deiner Familiensituation ab.

Heiratest du, so wirst du und dein Partner automatisch in die Steuerklasse 4 eingeteilt. Dabei sollten beide Ehepartner gleichen Lebensmittelpunkt miteinander teilen, sonst greift an der Stelle die Lohnsteuerklasse 1 ein. Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn einer der Ehepartner berufsbedingt zeitweilig woanders lebt.

 

Steuerklasse 4 mit Faktor

Seit 2009 kannst du sich auch für die Steuerklasse 4 mit Faktor entscheiden. Bei der Steuerklasse 4 mit Faktor wird monatlich eine höhere Lohnsteuer einbehalten. Dadurch sollte eine mögliche Nachzahlung der Steuern am Ende des Jahres vermieden werden.

Solltest du dich für die Steuerklasse 4 mit Faktor entscheiden, so wirst du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Die Steuerklasse 4 mit Faktor muss bei dem Finanzamt beantragt werden. Dein Antrag gilt für 2 Jahre, danach musst du es erneut mit einem formlosen Antrag beantragen.

 

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Welche Abzüge gibt es bei Steuerklasse 4?

Die Abzüge sind grundsätzlich bei allen Steuerklassen gleich. Dazu gehören die Lohnsteuer, Arbeitslosenversicherung, Pflege– und Krankenversicherung, Rentenversicherung und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Außerdem kommt bei Personen mit Einkommen über 75.000 EUR Solidaritätszuschlag hinzu.

Wie hoch die Abzüge sind, hängt in der ersten Linie mit der Höhe deines Gehalts ab.

 

Freibeträge

2023 gelten für die Steuerklasse 4 diese Freibeträge:

  • Grundfreibetrag: 10.908 EUR
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 EUR
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 EUR
  • Vorsorgepauschale: Hängt von deinem Bruttoverdienst ab
  • Kinderfreibetrag: 4.476 EUR pro Elternteil (bzw. 8.952 EUR für beide Eltern)

 

Für wen lohnt sich die Steuerklasse 4?

Die Steuerklasse 4 ist an die Ehepaare gerichtet, die ungefähr gleich viel verdienen. Stehen die Gehälter in einem Verhältnis von 60 zu 40 oder noch weiter auseinander, so empfiehlt sich die Kombination aus Steuerklassen 3 und 5. So bleibt euch im Schnitt mehr Nettolohn.

 

Welche Vorteile hat Steuerklasse 4?

Bei der Steuerklasse 4 wird die Steuerlast gleichermaßen auf beide Ehepartner verteilt. Die Person, die eventuell weniger verdient, bekommt in der Lohnsteuerklasse 4 mehr netto als bei der 3 und 5 Kombination.

Bei der Steuerklasse 4 mit Faktor muss außerdem am Ende des Jahres nichts oder nur wenig Steuern nachgezahlt werden.

 

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