Steuerklasse 5: Das Wichtigste im Überblick!

Steuererklärung allgemein
Steuerklasse 5: Das Wichtigste im Überblick!

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Lesedauer: 3 Minuten

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Als Arbeitnehmer musst du deine Einkünfte versteuern. Wie viel Steuern du zu zahlen hast, hängt von deiner Steuerklasse ab. Insgesamt gibt es 6 Steuerklassen in Deutschland. In diesem Beitrag nehmen wir die Steuerklasse 5 genauer unter die Lupe.

 

Steuerklasse 5

Die Steuerklasse 5 kann nur in Kombination mit der Steuerklasse 3 gewählt werden und ist deshalb für verheiratete Arbeitnehmer gedacht. Da gibt es eine Faustregel: Die Summe der Steuerklassen bei Ehegatten muss am Ende 8 ergeben (3 und 5 oder 4 und 4).

Die Kombination aus Steuerklassen 3 und 5 ist nur für folgende Personen möglich:

  • Verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Personen
  • Nicht dauernd separat lebende
  • Beide Partner sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig

 

Außerdem müssen beide Ehepartner einen Antrag auf den Wechsel in Steuerklasse 5 bei dem Finanzamt einreichen.

Für die Person in der Steuerklasse 5 fallen deutlich höhere Steuern an. Deshalb empfiehlt sich die Steuerklasse 5 für die Person, die weniger verdient. Dafür wird der Ehepartner in der Steuerklasse 3 weniger Steuern zahlen. Im Schnitt bleibt es dann gemeinsam für beide Ehepartner mehr Nettoverdienst.

 

Freibeträge in der Steuerklasse 5

In der Steuerklasse 5 erhält man keinen Grundfreibetrag und keinen Kinderfreibetrag. Diese werden bei deinem Partner mit der Steuerklasse 3 mitberücksichtigt.

In der Steuerklasse 5 gibt es folgende Abzüge:

 

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Abzüge in der Steuerklasse 5

Dadurch, dass in der Steuerklasse 5 viele Freibeträge wegfallen, sind die Abzüge umso höher. Es bleibt also weniger Nettogehalt. Folgende Abzüge kommen auf dich zu:

 

Mögliche Nachzahlungen

Bei der Steuerklassenkombination 3 und 5 kommt es oft zu Nachzahlungen. Oft wird es zu wenig Lohnsteuer über das Jahr vom Ehepaar gezahlt, was dann am Ende nachgezahlt werden muss.

 

Mein Partner arbeitet nicht, welche Steuerklasse bekomme ich?

Der Alleinverdiener bekommen in der Regel Steuerklasse 3 zugeteilt. Hier bekommt die Person die geringsten Abzüge und die meisten Freibeträge.

Sollte bereits bei der Eheschließung ein der beiden Ehepartner nicht erwerbstätig sein, so bekommt die andere Person automatisch die Steuerklasse 3.

 

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