Steuerklasse 1: Das solltest du wissen!

Steuererklärung allgemein
Steuerklasse 1: Das solltest du wissen!

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Lesedauer: 3 Minuten

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Grundsätzlich gibt es sechs Steuerklassen in Deutschland. In diesem Beitrag stellen wir dir die Steuerklasse 1 genau vor und erzählen dir alles Relevante, was du zum Thema wissen solltest.

 

Warum gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen?

Die Idee dahinter ist ganz einfach: Die Bürger sollen sich an der Finanzierung des Staates beteiligen, allerdings sollen dabei ihre persönlichen Steuerverhältnisse berücksichtigt werden. Es gibt also sechs Steuerklassen in Deutschland, bei denen die steuerpflichtigen Arbeitnehmer nach den Familienverhältnissen eingeordnet werden. Jede Steuerklasse hat dementsprechend eigene steuerliche Merkmale.

 

Steuerklasse 1

Wie bereits erwähnt, entscheidet deine Familiensituation in der ersten Linie über die Steuerklasse. Bist du verheiratet, so kannst du zwischen der Steuerklasse 4 und Steuerklassen 3 und 5 entscheiden. Für Singles ist die Steuerklasse 1 gedacht. Die Steuerklasse 1 ist also für Menschen mit folgenden familiären Situationen vorgesehen:

  • Ledige
  • Dauerhaft getrenntlebende Ehepartner
  • Kinderlose
  • Geschiedene
  • Verwitwete (allerdings erst ab dem zweiten Kalenderjahr nach dem Tod des Ehepartners)
  • Verheiratete, bei dem ein Ehepartner außerhalb der EU lebt

 

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Abzüge in der Steuerklasse 1

Grundsätzlich sind es immer dieselben Abzüge, dazu gehören:

  • Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz für den Arbeitnehmer beträgt 7,3 Prozent.
  • Pflegeversicherung: Hier werden 3,05 Prozent fällig, auf Kinderlose kommt zudem noch ein Zuschlag von 0,35 Prozent dazu.
  • Rentenversicherung: 18,6 Prozent auf bis zu 7.300 EUR monatlich im Osten bzw. 7.100 EUR im Westen.
  • Arbeitslosenversicherung: 2,5 Prozent auf bis zu 7.300 EUR monatlich im Osten bzw. 7.100 EUR im Westen.
  • Gegebenenfalls Kirchensteuer: 8 bis 9 Prozent auf die Lohnsteuer.
  • Lohnsteuer: Die Höhe hängt vom Bruttogehalt ab.

 

Freibeträge der Steuerklasse 1

Bei der Berechnung der Lohnsteuer für die Steuerklasse 1 im Jahr 2023 werden folgende Freibeträge berücksichtigt:

  • Grundfreibetrag: 10.908 EUR
  • Pauschbetrag für die Sonderausgaben: 36 EUR
  • Werbungskostenpauschale: 1.230 EUR
  • Gegebenenfalls Kinderfreibetrag: 4.476 EUR (Der Kinderfreibetrag wird bei Unverheirateten geteilt, zusammen beträgt dieser 8.952 EUR)
  • Vorsorgepauschale: Die Höhe hängt vom Bruttoverdienst ab.

 

Steuerklasse 1: Vor- und Nachteile

Bei der Steuerklasse 1 kannst du von höheren Lohnersatzleistungen profitieren, was beispielsweise bei der Steuerklasse 5 nicht der Fall ist.

Allerdings fallen die Freibeträge im Vergleich zu der Steuerklasse 2 wesentlich geringer aus. Außerdem kannst du in der Steuerklasse 1 von den Vorteilen des Ehegattensplittings nicht profitieren.

 

Bin ich mit Steuerklasse 1 zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet?

Nein, du bist nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Die Lohnsteuer wird von deinem Arbeitgeber einbehalten und für dich an den Staat abgeführt.

Es ist allerdings empfehlenswert, eine Steuererklärung abzugeben. Durchschnittlich bekommst du als Arbeitnehmer 1.047 EUR Rückerstattung. Mach jetzt deine Steuererklärung mit steuermachen!

 

 

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