Insolvenzgeld

Bist du nicht mehr in der Lage, deine ausstehenden Rechnungen zu bezahlen, so bist du in der Regel insolvent. Bei Zahlungsunfähigkeit musst du Insolvenz anmelden. Vor allem für Arbeitgeber ist das eine schwere Situation. Als Arbeitnehmer kannst du in vielen Fällen Insolvenzgeld erhalten. Wir erklären dir hier, was das Insolvenzgeld ist und was du steuerlich zu beachten hast.

 

Was ist das Insolvenzgeld?

Als Arbeitnehmer bekommt man in der Regel bezüglich der finanziellen Lage des Unternehmens nur Bruchstücke mit. Bei Zahlungsproblemen deines Arbeitgebers kann es dann schnell dazu kommen, dass das Arbeitsentgelt nicht vollständig überwiesen werden kann. Teilweise entfällt es vollständig. Tritt dieser Fall ein, so hast du unter Umständen auch Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn ein Insolvenzereignis stattgefunden hat. Das Insolvenzgeld wird einmalig bezahlt, damit das fehlende Arbeitsentgelt ersetzt wird. Im Sozialgesetzbuch III (SGB III) findest du in den Paragrafen 165 bis 172 und 175, 314, 316, 323 f. und 327 weitere Grundlagen zum Insolvenzgeld.

 

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Wann hast du Anspruch auf Insolvenzgeld?

Du hast als Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn das Insolvenzverfahren deines Arbeitgebers über dessen Vermögen eröffnet wurde. Dies wird auch Insolvenzereignis genannt.

Ein weiteres Insolvenzereignis kann auch sein, dass das Begleichen der offenen Schulden des Arbeitgebers nicht mehr möglich ist oder weitere Versuche, den Betrieb weiterzuführen, ausgeschlossen werden.

 

Kannst du Insolvenzgeld beantragen?

Du hast nur dann Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn du Arbeitnehmer bist. Dazu gehören auch geringfügig Beschäftigte sowie Studenten und Praktikanten.

Neben Arbeitnehmern können auch Dritte Anspruch haben. Das können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Diese müssen direkten Anspruch auf Lohn oder Gehalt haben, zum Beispiel bei Pfändungen.

 

Wie kannst du das Insolvenzgeld beantragen?

Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, musst du schnell handeln. Innerhalb der ersten zwei Monate musst du das Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dies kann auch online funktionieren.

 

Welche Dokumente benötigst du für einen Antrag auf Insolvenzgeld?

Du kannst die notwendigen Nachweisdokumente auch online übermitteln. Hierzu gehören:

  • Eine Kopie deines Arbeitsvertrags
  • Die Insolvenzgeldbescheinigung
  • Das Kündigungsschreiben
  • Deine letzten drei Verdienstabrechnungen
  • Das Aktenzeichen vom Insolvenzverfahren

Du benötigst das Zusatzblatt Familienangehörige und Gesellschafter/Geschäftsführer, wenn du als Familienangehöriger oder geschäftsführender Gesellschafter im Betrieb arbeitest, welches insolvent ist.

 

Wie viel Insolvenzgeld kannst du beziehen?

Du solltest wissen, dass Insolvenzgeld nur einmalig rückwirkend gezahlt wird. Dabei bekommst du das Insolvenzgeld für den ausstehenden Lohn, den du in den drei Monaten vor dem Eröffnen des Insolvenzverfahrens in deinem Arbeitsverhältnis erzielt hast.

Die Höhe des Insolvenzgeldes ist in der Regel die Höhe des Nettoverdienstes, wobei neben dem Festgehalt auch Gehaltsanteile wie die Überstundenvergütung einbezogen werden können. Je nach Bundesland gibt es Obergrenzen.

 

Musst du das Insolvenzgeld versteuern?

Beziehst du Insolvenzgeld, so solltest du wissen, dass diese Entgeltersatzleistung steuerfrei bleibt. Beziehst du Insolvenzgeld, so musst du eine Steuererklärung abgeben. Du solltest es in deiner Steuererklärung angeben und die Bescheinigung als Nachweis beifügen. Auf der Bescheinigung der Arbeitsagentur wird festgehalten, dass das Insolvenzgeld steuerfrei ist. Obwohl die Steuerfreiheit festgehalten wird, unterliegen Entgeltersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt. So bleibt die Leistung zwar steuerfrei, wird allerdings bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt. Dadurch kann ein höherer Steuersatz entstehen.

Da dein Arbeitgeber bei einer Insolvenz auch in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen kann, werden diese von der Agentur für Arbeit übernommen.

 

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