Fernstudium von der Steuer absetzen: So geht das!

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Fernstudium von der Steuer absetzen

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Lesedauer: 3 Minuten

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Ein Studium ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Oft lassen sich aber die Ausgaben für ein Fernstudium von der Steuer absetzen. Wie das geht und was dabei wichtig ist, erzählen wir dir in diesem Beitrag.

 

Werbungskosten oder Sonderausgaben?

Handelt es sich um dein Erststudium oder eine Ausbildung im Fernstudium, so kannst du in der Regel bis zu 6.000 EUR als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dabei sollte dein Fernstudium nicht durch den Arbeitgeber gefordert sein. Du solltest aus persönlichen Gründen sich für ein Fernstudium entscheiden.

Bei den Sonderausgaben kannst du die Studiengebühren geltend machen.

Wirst du von deinem Arbeitgeber unterstützt, so kannst du die Studiengebühren als Werbungskosten geltend machen. Dafür müsstest du von deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung holen, die besagt, dass dein Studium für die Ausübung deines Jobs wichtig ist.

 

Solltest du als Arbeitnehmer sich berufsbegleitend fortbilden, so kannst du auch in diesem Fall Kosten für dein Fernstudium von der Steuer absetzen. Die Gebühren für dein Fernstudium oder Zweitstudium sind als Werbungskosten unbegrenzt absetzbar. Allerdings macht es erst dann Sinn, wenn die Kosten mehr als 1.000 EUR betragen. Denn bis zu dieser Grenze erkennt das Finanzamt die Ausgaben pauschal an.

 

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Welche Kosten des Fernstudiums kann ich absetzen?

Als Student kannst du alle Kosten, die durch dein Studium entstanden sind, steuerlich geltend machen. Allerdings musst du jährlich mehr als der Grundfreibetrag verdienen. Im Jahr 2022 liegt der Steuerfreibetrag bei 9.984 EUR, 2021 lag er bei 9.744 EUR.

Folgende Ausgaben kannst du in diesem Fall von der Steuer absetzen:

  • Studiengebühren
  • Arbeitsmaterialien wie Stifte, Druckerpatronen, Kopien etc.
  • Binden, Drucken und ggf. Verschicken von Abschluss- oder Hausarbeiten
  • Fachliteratur
  • Arbeitszimmer
  • Prüfungsgebühren
  • Ausbildungsdarlehen wie BAföG oder Studienkredit. Bei der Rückzahlung können die Zinsen abgesetzt werden
  • Exkursionen, Studienreisen
  • Sprachtests, Sprachkurse
  • Reisewege zu Klausuren, Seminaren oder zu Arbeitsgruppen

 

Gebühren fürs Fernstudium als Betriebsausgaben absetzen

Liegt kein Angestelltenverhältnis vor, so können die Gebühren und weitere Kosten für ein Fernstudium als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dabei sollte ein Bezug zwischen der selbständigen Tätigkeit und den Inhalten des Studiums vorliegen.

Ist das der Fall, so kannst du als Selbständiger oder Freiberufler alle Aufwendungen von den Einkünften absetzen.

 

Kann ich mein Fernstudium über den Ehepartner oder über die Eltern absetzen?

Finanzieren deine Eltern dein Fernstudium, so können sie leider die Kosten nicht von der Steuer absetzen. Lediglich können die Ausbildungsfreibeträge in Anspruch genommen werden. Bis zum 25. Lebensjahr können Kindergeldzahlungen erfolgen, sofern du trotz abgeschlossenem Erststudium oder Berufsausbildung keiner beruflichen Tätigkeit nachgehst.

Gewährt der Staat kein Kindergeld mehr oder keine Freibeträge, so können die Kosten in Form von Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

 

Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin hingegen können die Kosten für dein Erststudium als Sonderausgaben und für die Zweitausbildung als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Finanziert dein Ehegatte also die Kosten für dein Fernstudium, so können bis zu 6.000 EUR als Sonderausgaben abgesetzt werden. Im Falle des Zweitstudiums können die Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.

 

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