Gebühren

Was sind Gebühren?

Gebühren sind Kosten, die von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft für die Inanspruchnahme einer Leistung erhoben werden. Gebühren sind eine Form der öffentlichen Abgaben, die einmalig oder regelmäßig/laufend anfallen können.

 

Welche Gebührensätze gibt es?

Aus dem Verwaltungskostengesetz kannst du drei verschiedene Gebührenarten unterscheiden:

  • Rahmensätze (diese werden durch einen Mindest- und einen Höchstbetrag gekennzeichnet)
  • Feste Sätze (hier handelt es sich regelmäßig um Verwaltungsgebühren)
  • Wertbezogene Sätze (hier bekommt jeder Gegenstandswert einen bestimmten Satz zugeordnet)

 

Welche Arten von Gebühren gibt es?

Es gibt folgende Gebührenarten:

  • Benutzungsgebühren (für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung)
  • Verwaltungsgebühren (Gebühr für die Amtshandlung bei einer Behörde)
  • Gebühren mit Kostenbeitragscharakter (z.B. Studiengebühren)
  • Gebühren mit Gewinnergebnis
  • Gebühren im Gerichtswesen (z.B. Gerichtskosten)
  • Gebühren im Gesundheitswesen (z.B. Rezeptgebühr)
  • Gebühren in den Schulen (z.B. Schulgeld oder Papiergeld)
  • Gebühren im Transportwesen (z.B. Maut)
  • Gebühren im Verkehrswesen (z.B. Parkgebühr)
  • Sonstige Gebühren

 

Was ist der Unterschied zwischen Gebühren und Beiträgen?

Im Gegensatz zu Beiträgen belasten Gebühren dich nur im Einzelnen, wenn du die öffentliche Leistung tatsächlich in Anspruch nimmst. Beiträge dagegen belasten eine Gruppe als Ganzes.

 

Was ist die Pfändungsgebühr?

Die Pfändungsgebühr wird laut § 339 AO erhoben für die Pfändung von Früchten, die vom Boden noch nicht separiert sind, von Tieren, von beweglichen Sachen, von Forderungen und von anderen Vermögenswerten.

Die Pfändungsgebühr beträgt 26 EUR.

Die Pfändungsgebühr sind also die Kosten, die aufgrund der Vollstreckung dem*der Schuldner*in als Rechnung gestellt werden.

 

Was ist die Verwertungsgebühr?

Die Verwertungsgebühr wird für die Versteigerung und andere Verwertung von Gegenständen erhoben. Die Verwertungsgebühr entsteht, wenn der*die Vollziehungsbeamte*in oder ein*e anderer*e Beauftragter*e mit der Ausführung des Verwertungsauftrags begonnen hat.

Die Gebühr beträgt 52 EUR. Falls die Verwertung abgewendet werden sollte, wird eine Gebühr von 26 EUR erhoben.

 

Was ist die Wegnahmegebühr?

Die Wegnahmegebühr wird für die Wegnahme beweglicher Gegenstände fällig. Dazu zählen auch Urkunden. Die Gebühr wird auch erhoben, wenn der*die Vollstreckungsschuldner*in an den zur Vollstreckung erschienenen Vollziehungsbeamten aus freien Stücken leistet.

Die Wegnahmegebühr beträgt 26 EUR.

 

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