Brille von der Steuer absetzen – Geht das?

Außergewöhnliche Belastung
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Leider übernimmt die Krankenkasse nur in seltenen Fällen die Kosten für eine Brille. Doch wusstest du, dass du die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen teilweise von der Steuer absetzen kannst? In diesem Beitrag erzählen wir dir, wie das geht!

 

Welche Brille kann ich absetzen?

Grundsätzlich kannst du eine Brille dann von der Steuer absetzen, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig ist. Brillen, die als medizinische Hilfsmittel gelten, können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Eine Brille, die Kontaktlinsen und laufende Kosten wie beispielsweise Pflegemittel gelten im Rahmen der Krankheitskosten als technische Hilfsmittel. Dabei handelt es sich um zwangsläufige Kosten (wie zum Beispiel Medikamente, Operationen oder Zahnbehandlungen), die als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können.

Um die Kosten von dem Finanzamt zurückzubekommen, musst du entsprechende Nachweise vorlegen. In diesem Fall brauchst du in der Regel die Verordnung des Arztes oder des Heilpraktikers. Außerdem bräuchtest du ein amtsärztliches Attest.

Nicht vor jedem Brillenkauf musst du tatsächlich zum Arzt rennen. Hast du ein Attest, so reicht in den Folgejahren eine einfache Sehschärfenbestimmung des Optikers.

 

Zumutbare Belastung

Wie bereits erwähnt wurde, übernimmt die Krankenkasse nur in seltenen Fällen die Kosten für eine Brille. Um die Ausgaben für Leistungen zur Linderung einer Krankheit oder Heilung abzusetzen, musst du einen Teil der Kosten leider selbst tragen. Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, liegt an der Höhe deiner Einkünfte. Grundsätzlich liegt die Selbstbeteiligung zwischen einem und sieben Prozent deines Jahreseinkommens und hängt von deinem Familienstand und der Kinderanzahl ab.

 

Brille von der Steuer absetzen, zumutbare Belastung

 

Beispiel

Ein Ehepaar ohne Kinder verdient jährlich 48.000 EUR. Also sind für das Paar 5 Prozent zumutbar. Die Kosten können dann abgesetzt werden, wenn die Grenze von 2.400 EUR überschritten wurde. Um deine Brille absetzen zu können, müsste erst mal die Summe der Belastung für das gesamte Jahr erreicht werden. Daher ist es immer ratsam, teure Anschaffungen immer zu planen.

 

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Brille als Werbungskosten absetzen

Leider kannst du in der Regel deine Brille nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Auch wenn du deine Brille tatsächlich nur auf der Arbeit trägst. Laut dem Bundesfinanzhof korrigiert die Brille einen körperlichen Mangel und gilt demnach als medizinisches Hilfsmittel.

Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn die Sehschwäche durch einen Arbeitsunfall oder generell durch den Beruf verursacht wurde. In so einem Fall kannst du die Ausgaben für eine Brille als Werbungskosten absetzen.

Zusätzlich ist eine Brille dann als Werbungskosten absetzbar, wenn du diese aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen trägst.

 

Ist eine Sonnenbrille absetzbar?

Eine gewöhnliche Sonnenbrille kannst du leider nicht absetzen. Handelt es sich allerdings um eine Sonnenbrille mit Sehstärke, dann kann diese ebenfalls als außergewöhnliche Belastung von der Steuer angesetzt werden. Das gilt übrigens auch für selbsttönende Brillengläser.

 

Fahrtkosten zum Optiker

Weiterer Tipp, wie du die zumutbare Belastung schneller erreichst und weitere Kosten absetzen kannst, sind die Fahrtkosten zum Optiker oder zu deinem Augenarzt, die du ebenfalls als Krankheitskosten absetzen kannst. Vergesse nicht zu dokumentieren, welche Entfernung du zurückgelegt hast und wann du am jeweiligen Ort warst.

 

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