Jugendschutzgesetz: Alles was du wissen solltest!

Jugendschutzgesetz
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Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 4 Minuten

Kinderbonus: Wie kam es dazu?

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Das Jugendschutzgesetz ist zum Schutze für Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien.

 

Welche Strafe erhält man beim nicht einhalten?

Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe rechnen, diese kann bis zu 50.000 EUR hoch ausfallen. Strafen können den Eltern, Erziehungsbeauftragten, Veranstaltern, Lokal-Inhabern und anderen Personen verhängt werden.

 

Wichtige Begriffe, die du wissen solltest:

  • Personen unter 14 Jahre werden als Kinder bezeichnet.
  • Personen zwischen 14 und 18 Jahren werden als Jugendliche bezeichnet.
  • Personensorgeberechtigte Personen sind Eltern oder ein Vormund der vom Familiengericht bestimmt wurde. Diese Person hat das Recht und die Pflicht, Kinder sowie auch Jugendliche zu pflegen, erziehen und beaufsichtigen.
  • Erziehungsbeauftragte Personen übernehmen stellvertretend für Eltern oder den Vormund bestimmte Erziehungsaufgaben, wie beispielsweise die Aufsicht. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Person mindestens 18 Jahre alt sein muss und eine Genehmigung des Personenberechtigten braucht. Eine weitere Voraussetzung ist, dass diese Person den Aufgaben verantwortungsvoll und sicher nachkommen muss.

 

Für wen und wo gilt das Jugendschutzgesetz?

Frei zugängliche Orte wie ein Park oder ein öffentlicher Platz fallen nicht unter das Gesetz. Hier müssen Eltern dafür sorgen, dass ihr Kind nicht in Gefahr gerät.

Folgende Orte bzw. Produkte werden vom Jugendschutzgesetz beschränkt, da hier eine mögliche Gefährdung für Kinder und Jugendliche ausgehen kann:

  • Alkohol- und Tabakkonsum
  • Aufenthalt in Gaststätten und Besuch von Diskotheken und Tanzveranstaltungen
  • Zutritt zu Spielhallen und Teilnahme an Gewinnspielen
  • Andere jugendgefährdende Orte oder Veranstaltungen
  • Problematische Medieninhalte (FSK 0/6/12/16/18) und öffentliche Filmvorstellungen

Kinder und Jugendliche dürfen zum Teil gar nicht oder erst ab einem bestimmten Alter Zigaretten und alkoholische Getränke kaufen, bestimmte Filme anschauen oder Computerspiele erwerben, sich nur bis zu einer bestimmten Zeit in der Disco oder Gaststätte aufhalten.

Unter bestimmten Umständen gelten die Zeitenregelungen nicht bzw. nur eingeschränkt. Dies ist der Fall, wenn Kinder und Jugendliche von einer erziehungsbeauftragten Person oder einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

 

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Wie lange darf wer wohin?

Regelung in Gaststätten:

Zu Gaststätten zählen Orte, an denen du Speisen verzehren kannst und Getränke ausgeschenkt werden. Dazu zählen Restaurants, Bars, Diskotheken, Trinkhallen, Bierzelte, aber auch Hotels, Pensionen und Cafés. Eine Ausnahme hier sind Kioske und ähnliche Verkaufsstellen, diese gehören nicht dazu. Jugendliche unter 16 Jahre dürfen nicht in einer Gaststätte ohne Begleitung sein. Ist er mindestens 16 Jahre, darf er im Zeitraum von 5 Uhr morgens und 24 Uhr nachts sich alleine dort aufhalten, der Aufenthalt nach 24 Uhr bis 5 Uhr morgens ist nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person für Jugendliche erlaubt.

 

Wie ist es bei einer öffentlichen Veranstaltung oder beim Glücksspiel?

Glücksspiele sind generell nicht erlaubt für Jugendliche unter 18 Jahre, außer auf Jahrmärkten bei einem geringen Gewinn (nicht mehr als 25 EUR). Bei öffentlichen Veranstaltungen, wie beispielsweise der Besuch in einer Diskothek, auf einem Konzert oder einer Tanzparty darf, wer unter 16 Jahre ist, nur in Begleitung von seinen Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person an solch einer Veranstaltung teilnehmen. Der Besuch für Jugendliche über 16 Jahre ist hier bis 24 Uhr erlaubt, später nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person.

 

Wie schaut es aus mit dem Alkohol und Zigaretten?

Für Minderjährige ist es verboten, Tabakwaren zu kaufen, auch ist es in der Öffentlichkeit nicht gestattet zu rauchen. Dies gilt auch für nikotinhaltige und nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas. Auch wenn Eltern dabei sind, dürfen Minderjährige nicht in der Öffentlichkeit rauchen, eine Ausnahme hier ist der private Bereich. Alkohol zu konsumieren ist in der Öffentlichkeit für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Wein, Sekt und Bier trinken und auch kaufen. Kinder ab 14 Jahren dürfen in Begleitung der Eltern auch Bier, Wein und Sekt trinken. Die Jugendlichen unter 18 Jahre dürfen keine alkoholischen Getränke wie Schnaps, Likör, Wodka oder Alkopops in der Öffentlichkeit trinken sowie auch nicht kaufen. Im privaten Bereich, wie einer privaten Feier oder einem Familienfest greift die Fürsorgepflicht der Eltern ein.

 

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