Autoreparatur von der Steuer absetzen: Geht das?

Steuererklärung allgemein
Autoreparatur von der Steuer absetzen: Geht das?

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Lesedauer: 3 Minuten

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Autofahren ist ein teurer Spaß, ganz egal ob man hier von der Anschaffung eines Fahrzeugs oder von den ganzen Unterhaltskosten spricht. Vor allem können die Autoreparaturkosten einen tief in die Tasche greifen lassen müssen. In diesem Beitrag erzählen wir dir, welche Kfz-Ausgaben du von der Steuer absetzen kannst.

 

Autoreparaturkosten absetzen

Private Kfz-Reparaturkosten lassen sich leider nicht absetzen. Bist du allerdings ein Gewerbetreibender, Freiberufler oder Selbständiger, so lassen sich die Kosten unter folgenden Bedingungen steuerlich geltend machen:

  • Du kannst die Reparaturkosten dann von der Steuer absetzen, wenn es sich beim Fahrzeug um ein reines Geschäftsauto handelt.
  • Als Arbeitnehmer kannst du die Reparaturkosten dann geltend machen, wenn du dein privates Fahrzeug zu Dienstfahrten nutzt.
  • Auch Freiberufler und Selbständige können die Kosten absetzen, sofern sie ihr privates Fahrzeug geschäftlich nutzen. Hier kann gegebenenfalls der private Anteil errechnet werden.

Die Kosten können je nach Fall als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.

 

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Betriebsausgaben

Die Autoreparaturkosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sofern der Pkw zum Betriebsvermögen deines Unternehmens gehört.

Solltest du deinen privaten Pkw auch betrieblich nutzen, so kannst du die für deinen Betrieb gefahrenen Kilometer ebenfalls als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Du kannst deinen individuellen Kilometersatz ermitteln. Dabei werden die Reparaturkosten in der Berechnung mitberücksichtigt.
  • Du kannst den prozentualen Anteil der gefahrenen Kilometer, die du betrieblich zurückgelegt hast, auf gesamte Kosten umlegen. Dabei musst du alle Kosten über das gesamte Jahr sammeln.

 

Werbungskosten

Hattest du einen Unfall, so können die Reparaturkosten unter Umständen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Zu den Kosten, die abgesetzt werden können, zählen alle Aufwendungen, die zur Beseitigung der Unfallschäden an deinem Fahrzeug entstanden sind. Sollte der Verkehrsunfall in folgenden Situationen passiert sein, so kannst du die Kosten absetzen:

  • Bei der Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung
  • Bei einer Umwegfahrt, falls du dein Fahrzeug getankt hast
  • Bei der Fahrt zum Mittagessen bei einer Gaststätte in der Nähe deiner Einsatzstelle. Allerdings geht es nicht, wenn es sich dabei um deine regelmäßige Stelle handelt
  • Bei einer Umwegfahrt, falls du Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft abgeholt hast

 

Neben den Reparaturkosten können folgende Kosten bei einem Verkehrsunfall abgesetzt werden:

  • Abschleppdienst
  • Verschrottungskosten
  • Mietwagen

 

Welche Unterlagen muss ich zu meiner Steuererklärung beifügen?

Als Freiberufler oder Selbständiger musst du die Ausgaben für Reparaturkosten nachweisen können. Du musst also die Rechnungen in deiner Steuererklärung beilegen. Es ist also ratsam, alle Rechnungen aufzubewahren.

Nutzt du die Entfernungspauschale, so kannst du die Kosten in der Regel ohne Nachweis absetzen.

 

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