Hausbau von der Steuer absetzen – geht das?

Steuererstattung
Hausbau, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Lohnkosten, Werbungskosten, energetische Sanierung

Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 4 Minuten

Jeder, der sich mit dem Hausbau einmal beschäftigt hat, weiß, wie teuer der Spaß sein kann. Schließlich gehört der Hausbau ja nicht umsonst zu den wichtigsten Lebenswerken vieler Menschen. Auf dich kommen finanzielle Belastungen, Kredite und eine Menge Arbeit zu.

In diesem Beitrag erzählen wir dir, wie du bei dem Hausbau Steuern sparen kannst und was du über das Thema wissen musst.

 

Handwerkerleistungen

Hier ist erst mal zu beachten, dass die Kosten für die Bauarbeiten sich tatsächlich dann von der Steuer absetzen lassen, wenn du in dem Haus auch wirklich wohnst. Es wird von dem Gesetzgeber ein vorhandener Haushalt verlangt.

Oft kommt es allerdings vor, dass der Einzug bereits erfolgt ist, obwohl noch einiges erledigt werden muss. In solchen Fällen kannst du einen Teil der Handwerkerleistungen tatsächlich steuerlich geltend machen. Das geht vor allem vom Jahr zu Jahr aufs Neue.

Möchtest du also deinen Keller streichen, ein Dachgeschoss aufbauen oder das Haus verputzen, so kannst du diese Aufwendungen nach dem Einzug von der Steuer absetzen.

 

Wie viel kann ich absetzen?

Zuerst ist es zu beachten, dass bei den Handwerkerleistungen nur die Lohnkosten mitberücksichtigt werden können. Die Materialkosten lassen sich leider nicht von der Steuer absetzen. Die Lohnkosten für die Handwerkerleistungen lassen sich außerdem nur dann absetzen, wenn die Arbeit an den Räumlichkeiten des Haushalts durchgeführt werden. Zusätzlich muss die Arbeit via Überweisung entlohnt werden, es muss auch eine Rechnung gestellt werden.

 

Bei den Handwerkerleistungen in deinem Haushalt darf jährlich maximal die Rechnungssumme von 6.000 EUR mitberücksichtigt werden. Davon darfst du maximal 20 Prozent geltend machen, sprich 1.200 EUR.

Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen sind sogar die Rechnungssummen bis zu 20.000 EUR zugelassen. Davon kannst du auch maximal 20 Prozent von der Steuer absetzen, also maximal 4.000 EUR. Bei einem Hausbau können die Leistungen, die zum Beispiel mit der Gärtnerei was zu tun haben, als haushaltsnahe Dienstleistungen betrachtet werden. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen brauchst du ebenfalls eine Rechnung und musst die Arbeitskosten und die Materialkosten voneinander trennen.

 

Werbungskosten

Jährlich kannst du einen Betrag in Höhe von 1.200 EUR als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Es ist also sinnvoller, die Kosten auf mehrere Jahre zu verteilen, denn mit jedem Jahr kannst du weitere 1.200 EUR steuerlich geltend machen.

 

Energetische Sanierung

Wohnst du in deinem Haus bereits seit 10 Jahren, so kannst du dir Gedanken über die energetische Sanierung machen. Folgende Maßnahmen kannst du als energetische Sanierung geltend machen:

  • Erneuerung der Außentüre und Fenster
  • Wärmedämmung von Dachflächen, Wänden, Geschossdecken
  • Erneuerung der Heizung
  • Einbau oder Erneuerung der Lüftungsanlage
  • Optimierung der Heizungsanlagen, wenn diese älter als 2 Jahre sind
  • Einbau von digitalen Systemen (Smart home), wie etwa für die Heizung

Bei der energetischen Sanierung kannst du ebenfalls 20 Prozent deiner Ausgaben von der Steuer absetzen. Das erfolgt über 3 Jahre.

  • Im ersten Jahr kannst du 7 Prozent absetzen
  • Im zweiten Jahr sind es ebenfalls 7 Prozent
  • Im dritten Jahr kannst du 6 Prozent der Kosten geltend machen

Insgesamt dürfen die Kosten sich auf 200.000 EUR belaufen. Dementsprechend kannst du 40.000 EUR über 3 Jahre absetzen. In den ersten 2 Jahren sind es 14.000 EUR, im dritten Jahr 12.000 EUR.

Dabei ist es ganz wichtig zu beachten: Hast du eine Förderung aus einem staatlichen Programm in Anspruch genommen oder hast du ein KfW-Darlehen für die Sanierung aufgenommen, so kannst du die Kosten nicht von der Steuer absetzen!

 

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