Studiengebühren

Bildung ist ein Privileg und ist vor allem im jungen Alter sehr wichtig. Über die Jahre hinweg erweiterte sich das Studienangebot an den Universitäten und Hochschulen in Deutschland, sodass viele Interessen abgedeckt sind. Viele denken, dass nur mit einem Abitur das Studieren möglich ist, doch auch mit Berufserfahrung und einer Ausbildung kann das Studentenleben ermöglicht werden. Mit dem Studium kommen allerdings auch Kosten wie die Studiengebühren. Wir erklären dir, was Studiengebühren sind und ob diese steuerlich abgesetzt werden können.

 

Was sind Studiengebühren?

Mitte 2010 wurden die offiziellen Studiengebühren abgeschafft, was für die Studenten ein großer Vorteil ist. Dies gilt allerdings in der Regel nur für das Erststudium. In der Zweitausbildung als auch bei Auslandsstudenten, im berufsbegleiteten Studium oder auch als Langzeitstudent können Gebühren trotzdem anfallen. Grundsätzlich ist allerdings mit Studiengebühren das Geld gemeint, das man zahlt, um an einer Universität studieren zu können. Damit werden demnach auch die Kosten für den Betrieb einer Universität beglichen. Obwohl es die Studiengebühren offiziell nicht mehr gibt, verlangen private Universitäten trotzdem Studiengebühren.

 

Was ist der Unterschied zum Semesterbeitrag?

Als Student wirst du dich jetzt fragen, ob der Semesterbeitrag, den du zahlen musst, nicht zu den Studiengebühren zählt. Der Semesterbeitrag wird heute von fast allen Universitäten verlangt. In vielen Fällen beinhaltet der Semesterbeitrag auch die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in deiner Stadt und der Umgebung. Grundsätzlich ist der Semesterbeitrag lediglich ein Verwaltungsbeitrag.

 

Kannst du deinen Semesterbeitrag absetzen?

Der Semesterbeitrag gehört zu den direkten Studienkosten. Diese kannst du in deiner Steuererklärung angeben und von der Steuer absetzen. Weitere direkte Studienkosten, die du absetzen kannst, sind auch Kosten für Bücher, Laptop und andere wichtige Arbeitsmittel für dein Studium.

 

Wie kannst du deine Studiengebühren absetzen?

Deine Studiengebühren gehören zu den steuerlich begünstigten Privatausgaben. Demnach kannst du diese als Sonderausgabe absetzen. Pro Jahr kannst du demnach bis zu 6.000 EUR steuerlich geltend machen. Dies ist natürlich dann möglich, wenn du auch Steuern bezahlen musst. Zudem ist es immer wichtig, dass du nur die Kosten absetzen kannst, die auch tatsächlich angefallen sind und die du auch selbst getragen hast.

 

Wie kannst du die Studiengebühren im Erststudium absetzen?

Im Erststudium kannst du deine Studiengebühren als Sonderausgaben absetzen. Demnach zählen diese Gebühren nicht zu den Werbungskosten. Steuerrechtlich gehören diese Kosten zu deiner privaten Lebensführung. Du kannst bis zu 6.000 EUR im Jahr absetzen.

 

Wie kannst du die Studiengebühren im Zweitstudium absetzen?

Steuerlich macht es einen Unterschied, ob du dich im Erststudium befindest oder ob du zuvor beispielsweise eine Ausbildung absolviert hast. Auch wenn du schon etwas studiert hast und du dich dazu entschieden hast, etwas Neues zu studieren, zählt das als Zweitstudium. Zudem handelt es sich um ein Zweitstudium, wenn du nach deinem Bachelor noch ein Masterstudium dranhängst. Ist dies der Fall, kannst du die Studiengebühren und die anderen Kosten als Werbungskosten ansetzen. Das bedeutet, dass das Zweitstudium den beruflichen Ausgaben zugerechnet werden und du unbegrenzt deine Kosten absetzen kannst.

 

Studiengebühren

 

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