Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen – Geht das?

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Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen – Geht das?

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Lesedauer: 4 Minuten

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Bestimmte Versicherungen kannst du als Steuerzahler steuerlich geltend machen. Bei einer Rechtsschutzversicherung gibt es allerdings eine Besonderheit: Um diese von der Steuer absetzen zu können, müsste ein beruflicher Anteil vorhanden sein. Eine private Rechtsschutzversicherung lässt sich leider nicht geltend machen.

 

Welche Versicherungen lassen sich steuerlich geltend machen?

Versicherungen aus den folgenden Bereichen lassen sich steuerlich geltend machen:

  • Einkommensabsicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung und Altersvorsorge
  • Ausbildung und Beruf: Diensthaftpflicht, Arbeitsrechtsschutz oder Berufshaftpflichtversicherung
  • Gesundheitsvorsorge: Reisekrankenversicherung, private oder gesetzliche Krankenversicherung

 

Sachversicherungen lassen sich in der Regel leider nicht von der Steuer absetzen. Dazu gehören:

  • Reiseversicherung (Rücktritt oder Gepäck)
  • Hausratversicherung
  • Fahrradversicherung
  • Private Kfz-Versicherung

 

Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen

Die steuerliche Absetzbarkeit deiner Rechtsschutzversicherung hängt davon ab, ob du als Selbständiger oder Arbeitnehmer tätig bist. Als Arbeitnehmer kannst du nur einen Teil der Kosten für eine Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen.

Da die Rechtsschutz-Bausteine hauptsächlich nicht der Vorsorge dienen, kannst du diese als Arbeitnehmer nicht absetzen. Nur eine punktgenaue Angabe an Kosten für deinen beruflichen Rechtsschutz wird anerkannt.

Bei Freiberuflern und Selbständigen sieht es wiederum anders aus: Sie können die Kosten für die Versicherung tatsächlich in voller Höher von der Steuer absetzen.

 

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Arbeitsschutz für die Arbeitnehmer steuerlich absetzbar

Als Arbeitnehmer kannst du nur die Beiträge der Arbeitsrechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen. Solltest du eine Gesamtversicherung haben, so wird nur ein Teil der Kosten steuerlich relevant.

Die Kosten kannst du als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung eintragen.

Wenn du die Kosten für die Rechtsschutzversicherung absetzen möchtest, solltest du den genauen Betrag für den Arbeitsrechtsschutz wissen.

 

Wann lohnt es sich, die Beiträge für die Arbeitsrechtsschutzversicherung abzusetzen?

Damit sich die Mühe lohnt, sollte eine Voraussetzung erfüllt sein: Deine gesamten berufsbedingten Ausgaben sollten höher als 1.000 EUR sein. Sollten die Aufwendungen drunter liegen, so macht es wenig Sinn, die Ausgaben extra geltend zu machen. Den es werden ohne Weiteres 1.000 EUR Werbungskosten angerechnet, um deine Steuerschuld zu mindern.

 

Wo werden die Aufwendungen für eine Rechtsschutzversicherung eingetragen?

Deine Aufwendungen für die Arbeitsrechtsschutzversicherung kannst du in der

eintragen. Die Zeilen gehören zu dem Punkt „Sonstiges“ und sind in der Regel auf der zweiten Seite zu finden.

 

Welche Nachweise muss ich dem Finanzamt vorlegen?

Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn du die Beiträge einfach unter Werbungskosten einträgst. Allerdings musst du trotzdem die Nachweise auf Anfrage jederzeit vorlegen können. Es ist ratsam, vornerein den Nachweis für die Arbeitsrechtsschutzversicherung vorzulegen, um sich nachträglich die Zeit zu sparen. Dafür genügen einfach ein Kontoauszug oder eine Überweisung.

Handelt es sich bei deiner Rechtsschutzversicherung um einen Teil der Gesamtversicherung, dann brauchst du eine Bescheinigung des Versicherers über den genauen Anteil.

 

 

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