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Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Sozialleistungen sind in Deutschland keine Seltenheit: Viele Menschen beziehen beispielsweise Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld im Laufe einer Schwangerschaft. Oft müssen Sozialleistungen in deine Steuererklärung. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles, was du zum Thema Sozialleistungen in deiner Steuererklärung wissen musst.
Progressionsvorbehalt
Viele Sozialleistungen müssen wegen Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung angegeben werden. Grundsätzlich müssen solche Einnahmen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld nicht versteuert werden. Also sind diese erst mal steuerfrei. Doch solche Einnahmen werden dabei oft zur Ermittlung deines individuellen Steuersatzes herangezogen.
Durch diese Anrechnung kann sich deine Steuerlast für andere Einkünfte erhöhen. Deshalb musst du als Sozialleistungsempfänger in der Regel eine Steuererklärung abgeben.
Folgende Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt:
- Arbeitslosengeld 1
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Krankengeld
- Kinderkrankengeld
- Kurzarbeitergeld
- Unterhaltsgeld als Zuschuss
- Insolvenzgeld
- Entschädigung für Verdienstausfall nach Richtlinien des Infektionsschutzgesetzes
Hier spielt der jährliche Bezugsbetrag von 410 EUR eine große Rolle. Hast du jährlich mehr als 410 EUR erhalten, so bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
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Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz IV
Anders als bei den sonstigen Sozialleistungen unterliegt Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4 nicht dem Progressionsvorbehalt. Demnach müssen die Bezüge nicht in die Einkommensteuererklärung. In die Steuererklärung wird lediglich nur der Zeitraum eingetragen, in dem du die Leistungen bezogen hast. In manchen Fällen kann die Finanzbehörde Nachweise verlangen.
Arbeitslosengeld 2 und Minijob
Übst du einen Minijob aus, so musst du beachten, dass dein Einkommen auf die Leistungen angerechnet wird. Der Grundfreibetrag beträgt grundsätzlich 100 EUR, die du ohne Probleme dazu verdienen kannst. Alles, was darüber liegt, wird zu 80 Prozent an die Leistungen des Jobcenters angerechnet. Dir bleiben also nur 20 Prozent übrig. Zudem darfst du im Monat bis zu 70 EUR dazu verdienen, ohne Sozialversicherungspflicht.
So sieht die Einkommensanrechnung bei einem Minijob aus:
Hartz-IV-Empfänger erhält eine Steuerrückzahlung
Bekommst du als Hartz-IV-Empfänger Steuerrückzahlungen, so können diese bedarfsmindernd auf dein Einkommen angerechnet werden. Fällt die Steuererstattung so hoch aus, dass du als Empfänger keinen Anspruch auf Hartz-IV mehr hast, wird dir die Rückzahlung auf 6 Monate aufgeteilt und in Raten bedarfsmindernd an dich überwiesen.
Dabei spielt tatsächlich der Zeitpunkt, bei dem die Erstattung auf deinem Konto landet eine wichtige Rolle, nicht der Erhalt des Steuerbescheids. Also solltest du, sofern es möglich ist, die Steuererstattung am besten nicht, während du Sozialleistungen beziehst, in Anspruch nehmen.
Die Steuerrückzahlung solltest du auf gar keinen Fall verheimlichen! Sonst kannst du mit Sanktionen rechnen. Es könnte dir ein Bußgeld bis zu 5.000 EUR verhängt werden. Außerdem müsstest du dann gegebenenfalls zu Unrecht erhaltenen Leistungen wieder zurückzahlen.