Aktien in deiner Steuererklärung: Was solltest du wissen?

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Aktien in deiner Steuererklärung: Was solltest du wissen?

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Lesedauer: 4 Minuten

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Wer mit Aktien handelt, weiß genau, dass die Einkünfte aus dem Aktienhandel selten steuerfrei sind. Deine Kursgewinne oder Dividende unterliegen der Abgeltungssteuer. Welche Ausnahmen es gibt und was du über Aktien in deiner Steuererklärung wissen musst, erzählen wir dir hier.

 

Kapitalertragsteuer / Abgeltungsteuer

Wenn du mit Aktien handelst, dann geht man laut Steuerrecht von Kapitalerträgen oder Kapitaleinkünften aus. Für deine Kapitalerträge musst du als Anleger seit 2009 eine Kapitalertragsteuer abführen. Diese wird oft Spekulationssteuer oder Abgeltungssteuer genannt.

Die Kapitalertragsteuer wird auf die Aktien abgeführt, die du ab 2009 erworben hast. Wurden Aktien vor 2009 gekauft, so sind die Wertveränderungen zwischen dem 01.01.2009 und 21.12.2017 steuerfrei. Es handelt sich dabei um bestandsgeschützte Alt-Anteile. Gab es Wertveränderungen ab dem 01.01.2018, so sind diese steuerpflichtig, sofern dein Gewinn aus dem Aktienverkauf mehr als 100.000 EUR beträgt.

 

Die Abgeltungssteuer ist fix, es gehen also 25 Prozent deiner Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer an den Staat.

Bei der Kapitalertragssteuer handelt es sich um eine Quellensteuer, da diese gleich bei der Quelle, also beispielsweise von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.

 

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Sparerfreibetrag

Wenn du alleinstehend bist, dann darfst du bis zu 801 EUR Gewinn aus Aktien jährlich steuerfrei erzielen. Bei Ehepaaren liegt der Sparerfreibetrag bei 1.602 EUR.

Beachte dabei, dass es sich um einen Freibetrag und nicht um die Freigrenze handelt. Erzielst du also 900 EUR Gewinn, so werden nur 99 EUR versteuert.

 

Erhöhter Sparerfreibetrag ab 2023

Aus dem Koalitionsvertrag geht vor, dass der Sparerpauschbetrag zum 1. Januar 2023 erhöht wird. Für Singles wird dieser 1.000 EUR und für zusammenveranlagte Ehepaare 2.000 EUR betragen.

 

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Freistellungsauftrag

Damit der Freibetrag bei deinem Aktienverkauf gleich gilt, musst du einen Freistellungsauftrag bei deinem Kreditinstitut oder bei der Bank stellen. In der Regel wird die Abgeltungsteuer gleich beim Verkauf von der Bank einbehalten und weiter an die Finanzbehörde weitergeleitet.

Stellst du als Kleinanleger einen Freistellungsauftrag, so wird bei einem Gewinn unter dem Freibetrag die Steuer nicht automatisch abgeführt.

Hast du keinen Freistellungsauftrag rechtzeitig gestellt, so kannst du deine Kapitaleinkünfte später in deine Steuererklärung eintragen und die abgeführte Steuer zurückholen. Deine Kapitalerträge kannst du in die Anlage KAP eintragen.

 

Wie viel Steuern fallen auf meine Aktien-Gewinne an?

Wie du die Höhe der anfallenden Steuer berechnen kannst, erklären wir dir anhand eines Rechenbeispiels: Als Anleger hast du 2021 4.000 EUR Aktien-Gewinne erwirtschaftet. Du bist ledig und gehörst nicht zur Kirche.

 

Die Kapitalerträge durch Aktien betragen 4.000 EUR

Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 EUR

Die Abgeltungssteuer beträgt dabei 25 Prozent ( (4.000 EUR – 801 EUR) x 25 Prozent = 3.199 EUR x 0,25 = 799,75 EUR)

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent (799,75 EUR x 5,5 Prozent = 799,75 EUR x 0,055 = 43,99 EUR)

 

Grundsätzlich gilt der Solidaritätszuschlag seit 2021 als abgeschafft. Leider gilt es nicht für erzielte Kapitalerträge. Deshalb musst du als Privatanleger die 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ebenfalls von deinem Aktiengewinn abziehen.

 

Nach den Abzügen bleiben dir 3.156,26 EUR übrig (4.000 EUR – 799,75 EUR – 43,99 EUR = 3.156,26 EUR).

 

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