Progressionsvorbehalt – Was solltest du wissen?

Progressionsvorbehalt
Progressionsvorbehalt – Was solltest du wissen?

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Lesedauer: 3 Minuten

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Bekommst du Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld, so sind diese Einnahmen für dich steuerfrei. Allerdings können diese Einnahmen auf deine Steuerlast als Arbeitnehmer Auswirkungen haben. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles, was du über Progressionsvorbehalt wissen musst.

 

Progressionsvorbehalt – Was ist das?

Unter dem Begriff „Progressionsvorbehalt“ kannst du eine Regelung des Steuerrechts verstehen. Bei dieser Regelung werden zur Berechnung der Einkommensteuer nicht nur deine steuerpflichtigen Einkünfte mit deinem Steuersatz verrechnet. Hier werden auch die entgeltlich steuerfreien Zahlungen mitberücksichtigt.

 

Welche Entgelt- und Lohnersatzleistungen für Arbeitnehmer gibt es?

Bekommst du aus bestimmten Gründen kein oder kein volles Gehalt mehr, so hast du Ansprüche auf Entgelt- oder Lohnersatzleistungen. Zu den Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, gehören beispielsweise:

 

Bekommst du dein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, unterliegt diese steuerfreie Leistung dem Progressionsvorbehalt. Das Krankengeld bekommst du erst, wenn du länger als 6 Wochen am Stück krank bist.

Erhältst du Leistungen von einer privaten Krankenversicherung, so wirken sich diese nicht auf den Progressionsvorbehalt aus. Dementsprechend musst du diese Einkünfte nicht in deine Steuererklärung eingeben.

Bist du in der Kurzarbeit und verdienst mehr als 410 EUR im Jahr, so bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

 

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Welche Einnahmen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt?

Zu den Leistungen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen, gehören beispielsweise:

  • Krankengeld aus einer privaten Versicherung
  • Erziehungsgeld
  • Sozialhilfe
  • Arbeitslosengeld II
  • Wohngeld

 

Wie wird der Progressionsvorbehalt berechnet?

Um die tatsächliche Höhe des Steuersatzes zu berechnen, wird zuerst das gesamte Einkommen ermittelt. Als erstes brauchst du dein zu versteuerndes Einkommen. Dafür ziehst du vom Bruttolohn deine persönlichen Freibeträge, Sonderausgaben und Werbungskosten ab.

Für ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 25.000 EUR wären ohne Progressionsvorbehalt 3.562 EUR Steuern fällig (vgl. Grundtabelle 2022).

Zu deinem zu versteuernden Einkommen wird beispielsweise Kurzarbeitergeld addiert. So würde dein Steuersatz-Einkommen beim Kurzarbeitergeld in Höhe von 7.000 EUR bei 32.000 EUR liegen.

Zu versteuerndes Einkommen 25.000 EUR

+ Kurzarbeitergeld 7.000 EUR

= Steuersatz-Einkommen 32.000 EUR.

 

Fällige Steuer auf das Steuersatz-Einkommen von 32.000 EUR würde laut Grundtabelle 2022 5.632 EUR betragen. Auf diesem Wege lässt sich dein Steuersatz unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts ermitteln. Dafür kannst du folgende Formel verwenden:

Besonderer Steuersatz = Einkommensteuer auf das Steuersatz-Einkommen x 100 / Steuersatz-Einkommen

 

Besonderer Steuersatz = 5.632 EUR x 100 / 32.000 EUR = 17,6 Prozent

 

Der besondere Steuersatz wird als Grundlage für die Berechnung deiner Einkommensteuer verwendet. Dazu wird folgende Formel eingesetzt:

Fällige Einkommensteuer = Zu versteuerndes Einkommen x Besonderer Steuersatz

Fällige Einkommensteuer = 25.000 EUR x 17,6 Prozent = 4.400 EUR

 

Negativer Progressionsvorbehalt

Auch negative Einkünfte können dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Solltest du beispielsweise Geldanlagen im Ausland haben, die Verluste einbringen und wegen des Doppelbesteuerungsabkommens nicht durch Verlustausgleich auswirken dürfen, können diese von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Somit mindern sich deine Steuerlast und dein Steuersatz.

 

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