Bürgergeld soll Sozialgeld und Hartz 4 ersetzen

Bürgergeld
Bürgergeld soll Sozialgeld und Hartz 4 ersetzen

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Lesedauer: 3 Minuten

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Ab dem 01. Januar 2023 soll das Bürgergeld kommen und damit Hartz 4 und Sozialgeld ersetzen. Durch die Reform soll ein gerechteres System erschaffen werden. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles, was du über Bürgergeld wissen solltest.

 

Bürgergeld 2023

Beim Bürgergeld handelt es sich um die Grundsicherung bzw. ein Grundeinkommen für bedürftige Menschen. Das Bürgergeld ist also eine Art staatliche Hilfe für Erwerbsfähige. Bei der neuen Reform wird das Arbeitslosengeld II (auch als Hartz 4 bekannt) ersetzt.

Also geht es dabei nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern um die Existenzsicherung Bedürftiger.

 

Wie hoch wird das Bürgergeld sein?

Der Regelsatz für das Bürgergeld bei Alleinstehenden soll 502 EUR betragen. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren sollen 420 EUR erhalten. Nichteheliche, aber auch eheliche Partner in einer Lebensgemeinschaft bekommen 451 EUR. Kindern im Alter zwischen 6 und 13 Jahren stehen 348 EUR zu, Kinder bis 5 Jahren bekommen 318 EUR.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Der Anspruch für Bürgergeld besteht bei:

  • Grundsätzlicher Erwerbsfähigkeit
  • Bedürftigkeit
  • Im Anschluss an Arbeitslosengeld I Leistungen
  • Aufenthalt in Deutschland

 

Zu den erwerbsfähigen Bürgern gehören Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind und nicht aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht im Stande sind, unter üblichen Arbeitsmarktbedingungen mindestens 3 Stunden zu arbeiten. Die Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit trifft die Rentenversicherung.

 

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Unterkunftskosten, Vermögen

Bezieht man das Bürgergeld, so kann man in den ersten 2 Jahren in der Wohnung weiterhin wohnen bleiben. Die Unterkunftskosten werden also in der Zeit komplett übernommen, es erfolgt keine direkte Beurteilung, ob diese angemessen sind.

Auch das Vermögen bis zu 60.000 EUR muss nicht sofort aufgelöst werden, die Bezüge werden nicht auf dieses Vermögen angerechnet. Das gilt ebenfalls für die ersten 2 Jahre.

 

Werden Zahlungen wie bei Hartz 4 mit Sanktionen belegt?

Hielten sich die Hartz-IV-Empfänger nicht an die Vereinbarungen mit dem Jobcenter, so werden die Zahlungen gekürzt oder sanktioniert. Auch beim Bürgergeld wird es Sanktionen geben, allerdings werden diese reformiert und neu geregelt. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ gilt weiterhin.

In den ersten 6 Monaten gilt allerdings eine Vertrauenszeit, also ist die Verringerung der Leistungen in diesen Zeitraum ausgeschlossen.

 

Was darf ich beim Bürgergeld dazu verdienen?

Das gilt bis jetzt für die Hartz-IV-Empfänger: Dein Zuverdienst bis zu 100 EUR bleibt anrechnungsfrei. Beim Verdienst zwischen 100 und 1.000 EUR werden tatsächlich nur 20 Prozent unberührt bleiben, beim Verdienst zwischen 1.000 und 1.200 EUR sind das nur 10 Prozent.

Beim Bürgergeld werden die Grenzen für Zuverdienst angehoben. Die ersten 100 EUR bleiben wie beim Hartz 4 unberührt. Bei einem Zuverdienst bis zu 1.200 EUR werden 20 Prozent auf das Bürgergeld angerechnet.

 

Antrag auf Bürgergeld

Das Bürgergeld musst du beantragen. Ein Antrag erfolgt erst mal formlos schriftlich oder mündlich. In der Zukunft wird es Formulare geben.

Bürgergeld können nicht nur Arbeitslose beantragen. Auch beschäftigte Personen, die zu wenig verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu decken, können Bürgergeld beantragen.

Aktuell kann ein Antrag noch nicht gestellt werden.

 

 

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