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Angst vor der Grundsteuererklärung? Wir helfen dir!
Für alle landwirtschaftlichen Grundstücke, Gewerbe- und Wohnimmobilien musst du als Grundstückseigentümer bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Das neue System zur Bewertung der Grundstücke soll ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Grundsteuer
Wie die neue Grundsteuer aussehen soll, ist im bundeseinheitlichen Gesetz geregelt. Grundsätzlich gibt es ein einheitliches Bundesmodell, allerdings dürfen die Bundesländer auch eigene Modelle einsetzen. Also müssen die Grundstückseigentümer aus verschiedenen Bundesländern ihre Grundsteuererklärung teilweise nach unterschiedlichen Systemen erstellen.
Grundsteuer A, B und C
Tatsächlich dürfen die Kommunen ihre Hebesätze jährlich anpassen. Grundsätzlich gibt es folgende Hebesätze:
- Grundsteuer A: steht für „agrarisch“ und gilt für Land- und Forstwirtschaftsgrundstücke.
- Grundsteuer B: steht für „baulich“. Dazu gehören alle unbebauten und bebauten Grundstücke, die in einer Gemeinde liegen.
- Grundsteuer C (kommt erst ab 2025): Dazu gehören baureife Grundstücke. Voraussichtlich wird die Grundsteuer C wesentlich höher als Grundsteuer B sein.
Wann ist ein Grundstück baureif?
Von der „Baureifheit“ spricht man, wenn der Grundstückseigentümer sein Grundstück sofort bebauen lassen könnte. Hier wird natürlich erst mal vorausgesetzt, dass Größe, Lage, Form, öffentlich-rechtliche Vorschriften und tatsächlicher Zustand des Grundstücks eine Bebauung zulassen.
Brauchst du Hilfe bei deiner Grundsteuererklärung? Wir helfen dir!
Wie berechnet man die neue Grundsteuer? Grundsteuerkonzept in Bayern
Um die Grundsteuer berechnen zu können, brauchst du 3 Werte:
- Grundsteuerwert
- Steuermesszahl
- Hebesatz
Die Formel lautet dementsprechend:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
In Bayern das sogenannte „Flächenmodell“ angewendet. Dabei geht es hauptsächlich um die Gebäude- und Grundstücksflächen. Alter, Zustand des Gebäudes und Bodenrichtwerte spielen dabei im Vergleich zu den anderen Bundesländern keine Rolle.
Zuerst wird der Grundsteuerwert ermittelt. Wie bereits erwähnt wird dieser in Bayern aus der Gebäudefläche und der Grundstücksfläche errechnet. Die Grundstücksfläche kannst du aus dem Liegenschaftskataster entnehmen. Bei der Fläche des Gebäudes muss erst mal zwischen Gewerbe- bzw. Nicht-Wohnimmobilien und Wohngebäuden unterschieden werden.
So ermittelst du den Grundsteuerwert deiner Wohnimmobilie:
- Für dein Grundstück: Grundstücksfläche x Äquivalenzzahl von 0,04 EUR pro Quadratmeter
- Für dein Gebäude: Gebäudefläche x Äquivalenzzahl von 0,50 EUR pro Quadratmeter
Steuermesszahl: Grundsätzlich beträgt die Steuermesszahl für Nicht-Wohngebäude 100 Prozent, was in der Multiplikation eine 1 ergeben würde.
Bei einem Wohngebäude beträgt die Steuermesszahl grundsätzlich 70 Prozent. Auf den Grundstückswert gilt also 30 Prozent Abschlag.
Handelt es sich um soziale Wohngebäude, ggf. mit einer räumlichen Verbindung zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, Wohnimmobilien im Besitz eines Immobilienunternehmens, die als Betriebsvermögen deklariert sind, oder um ein denkmalgeschütztes Wohngebäude, so beträgt die Grundsteuermesszahl nur 45 Prozent.
Beispiel für eine Wohnimmobilie
Einfamilienhaus in München, die Grundstücksfläche beträgt 400 Quadratmeter mit der Wohnfläche 150 Quadratmeter. Der Hebesatz für Grundsteuer B beträgt in München derzeit 535 Prozent.
- Zuerst wird der Äquivalenzbetrag des Grundstücks errechnet:
400 Quadratmeter x 0,04 EUR pro Quadratmeter = 16 EUR
- Äquivalenzbetrag des Gebäudes:
150 Quadratmeter x 0,5 EUR pro Quadratmeter = 75 EUR
- Beachte hier: Die Steuermesszahl des Grundstücks beträgt 100 Prozent und die Steuermesszahl des Gebäudes hingegen nur 70 Prozent (in der Multiplikation 0,7)
- Hier wird der Grundsteuerwert errechnet:
(16 EUR x 1) + (75 EUR x 0,7) = 16 EUR + 52,50 EUR = 68,50 EUR
- Das Ergebnis wird mit dem Hebesatz (535 Prozent bzw. 5,35 in der Multiplikation) multipliziert:
68,50 EUR x 5,35 = 366,48 EUR
Welche Grundsteuerkonzepte gelten für das jeweilige Bundesland?
Hier findest du eine Übersicht der Grundsteuerkonzepte der Bundesländer:
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