Grundstück

Jede wirtschaftliche Einheit deines Grundvermögens bildet nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ein Grundstück. Dabei kannst du zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterscheiden.

 

Unterschied zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken

Unter unbebauten Grundstücken kannst du Grundstücke verstehen, auf denen sich keine Gebäude befinden. Kommt es zu einer Bezugsfertigkeit, so beginnt damit auch die Benutzbarkeit. Du kannst ein Gebäude als bezugsfertig betrachten, sofern den Benutzern bzw. den zukünftigen Bewohnern die Benutzung zugemutet werden kann.

Ist aufgrund des Verfalls der Gebäude oder infolge einer Zerstörung/Naturkatastrophe kein benutzbarer Raum mehr vorhanden, so gilt dein Grundstück ebenfalls als ein unbebautes Grundstück.

Zu den bebauten Grundstücken gehören alle Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Sollte ein Gebäude in Abschnitten errichtet werden, so wird der bezugsfertige Abschnitt separat als benutzbares Gebäude gesehen.

Zu den typischen bebauten Grundstücken gehören folgende Grundstücksarten:

  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Gemischtgenutzte Grundstücke
  • Geschäftsgrundstücke
  • Weitere bebaute Grundstücke

 

Grundstück

 

Bei der Bewertung deines Grundstücks kommt entweder das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Veräußerst du Betriebsgrundstücke, so sind die Gewinne den gewerblichen Gewinn zuzurechnen. Veräußerst du hingegen Grundstücke aus deinem Privatvermögen, so entsteht dabei innerhalb von einer 10-jährigen Spekulationsfrist möglicherweise ein steuerpflichtiger Gewinn.

 

Ändert sich bei der Veräußerung die Höhe deiner Grundsteuer?

In der Regel ändert sich bei einem Verkauf nur der Name der/s Steuerpflichtigen*r. Die Höhe der Grundsteuer bleibt dabei gleich. Die Finanzbehörde teilt einem Objekt eine eigene, unveränderbare Steuernummer zu. Nach dem Kauf wird diese Steuernummer in dem Grundbuch auf dich übertragen. Sollte ein Objekt geteilt werden, so bekommt jeder neuer Objekt eine eigene Steuernummer zugeteilt.

 

Drei-Objekt-Grenze

Solltest du innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte anschaffen und dann veräußern, so liegt schnell ein gewerblicher Grundstückshandel vor. Deine Gewinne werden demnach unabhängig von der Haltedauer als steuerpflichtige Gewinne betrachtet.

 

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