Grundsteuer B

Wenn du ein Eigentümer eines Grundstücks bist, ist es prinzipiell wichtig zu wissen, was du alles dafür bezahlen musst. Neben den Kosten für den Erwerb sind jedoch auch noch ganz andere wichtige Kosten zu bedenken. So musst du auch die Grundsteuer bezahlen. Doch auch hier gibt es einiges zu berücksichtigen. Nicht jeder Eigentümer eines Grundstücks muss gleich viel Grundsteuer bezahlen. Zudem wird auch bei der Berechnung zwischen der Art des Grundstücks unterschieden. Was die Grundsteuer B ist, erfährst du hier.

 

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine der bedeutendsten Einnahmen für die Kommunen. Du musst dann die Grundsteuer bezahlen, wenn du ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt. Wie hoch die Grundsteuer ist, lässt sich jedoch nicht pauschal sagen. Grundlegend hängt das auch von der Höhe des Hebesatzes ab, der von den Gemeinden bestimmt wird.

 

Was ist die Grundsteuer B?

Bis zur Grundsteuerreform im Jahr 2019 gab es lediglich die Unterscheidung der Grundsteuer A und Grundsteuer B. Ab 2025 soll dann auch noch die Grundsteuer C eingeführt werden. Die Grundsteuer B wird auf Grundstücksflächen erhoben, die bebaut oder unbebaut sind. Darunter versteht man unter anderen auch Eigentumswohnungen sowie Miet- und Geschäftshäuser. Bist du eine Privatperson, so ist in der Regel für dich nur die Grundsteuer B von Bedeutung. Das klingt erst mal plausibel, doch was ist dann der Unterschied zur Grundsteuer A und C?

 

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Was ist die Grundsteuer A?

Im Gegensatz zur Grundsteuer B ist die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe. Du kannst dir also merken, dass die Grundsteuer A für agrarisch genutzten Boden ist, während das B bei der Grundsteuer B für baulich genutzten Boden steht.

 

Was ist die Grundsteuer C?

Damit Spekulationen auf Bauland eingedämmt werden kann, wurde die Grundsteuer C ins Spiel gebracht. So sollen Eigentümer von baureifen Grundstücken mit einer höheren Grundsteuer belastet werden. Das soll vor allem dazu dienen, dass Eigentümer dazu gebracht werden, diese Grundstücke auch als Wohnraum zu nutzen.

 

Was ist neu?

Durch die Grundsteuerreform von 2019 wurde die Grundsteuer grundlegend neu reformiert. Am meisten wurde kritisiert, dass die Einheitswerte veraltet waren, sodass vergleichbare Immobilien unterschiedlich behandelt wurden. Dies soll durch eine regelmäßige Bewertung der Grundstücke und Immobilien verhindert werden. Bis zum 31. Oktober 2022 sollen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken eine Grundsteuererklärung abgeben, um diese neu bewerten zu können.

Alle sieben Jahre soll dann eine Grundsteuererklärung abgegeben werden, damit die Einheitswerte nicht erneut veraltet sind.

Zu beachten ist, dass durch die Länderöffnungsklausel die einzelnen Bundesländer andere Modelle verwenden können. Aus diesem Grund solltest du wissen, wie deine Immobilien und Grundstücke in deinem Bundesland bewertet werden.

Da die Grundsteuererklärung sehr neu und komplex ist, solltest du nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Durch steuermachen kannst du dich von Steuerexperten einfach und digital beraten lassen.

 

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