Grundsteuererklärung: Was solltest du wissen?

Grundsteuererklärung
Ein Haus, Immobilie, Grundsteuererklärung, Grundsteuer-Reform

Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 3 Minuten

Angst vor der Grundsteuererklärung? Wir helfen dir!

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Das Besteuerungssystem von Grundstücken und Bauwerken wurde 2018 für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende 2024 sollen die Einheitswerte endgültig abgeschafft werden, dafür muss das Finanzamt rund 36 Millionen Grundstücke neu bewerten.

Bist du ein Grundstück- oder Immobilienbesitzer? Dann kommt auch auf dich ein zusätzlicher Aufwand zu. Du musst bis zum 31. Oktober 2022 die Grundsteuererklärung abgeben.

 

Welche Daten werden in der Grundsteuererklärung benötigt?

Welche Angaben du machen musst, hängt davon ab, welches Modell in deinem Bundesland angewendet wird.

In Hessen, Niedersachsen, Bayern und Hamburg wird beispielsweise Flächen-Faktor-Modell angewendet. Dabei musst du für die Neuberechnung deiner Grundsteuer ab 2025 folgende Angaben machen:

  • Grundbuchdaten (zum Beispiel Grundstücksfläche, Eigentümer, Flurnummer, Adresse)
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Art der Nutzung (gewerbliche Nutzung oder wohnen)
  • Wohnfläche (nur in Niedersachsen)
  • Bodenrichtwert (in Hessen ist die Ergänzung des Bodenrichtwerts nötig, in Hamburg und Bayern nicht)

 

In Baden-Württemberg wird das Bodenwertmodell verwendet. Hier müssen Immobilieneigentümer folgende Angaben machen:

  • Grundbuchdaten
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Art der Nutzung
  • Bodenrichtwert

 

In allen anderen Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen) wird das Bundesmodell angewendet. Beim Bundesmodell werden folgende Angaben erforderlich:

  • Grundbuchdaten
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Art der Nutzung
  • Wohnfläche
  • Bodenrichtwert
  • Baujahr
  • Zahl der Stellplätze / Garagen
  • Art der Immobilie (Eigentumswohnung, Mietshaus, Ein- oder Zweifamilienhaus)
  • Zahl der großen, mittleren und kleinen Wohnungen (Große Wohnungen = ab 100 m2, mittlere Wohnungen = ab 60 m2, kleine Wohnungen = unter 60 m2)

 

 

Brauchst du Hilfe bei deiner Grundsteuererklärung? Wir helfen dir!

 

Wie oft muss ich eine Grundsteuererklärung einreichen?

Im Vergleich zu einer normalen Einkommensteuererklärung muss die Grundsteuererklärung nicht jährlich abgegeben werden. Die Hauptfeststellung findet lediglich alle sieben Jahre statt. Die Grundstücke werden zum 1. Januar 2022 neu bewertet, deshalb findet die nächste Bewertung zum 1. Januar 2029 statt. Die darauffolgende Bewertung kommt zum 1. Januar 2036.

 

Darf ich meinen Eltern, Freunden, Nachbarn oder Kollegen bei der Grundsteuererklärung helfen?

Die Grundsteuererklärung muss elektronisch mittels ELSTER eingereicht werden. Haben deine älteren Eltern kein PC, so dürfen sie von den nahen Angehörigen bei der Abgabe der Grundsteuererklärung unterstützt werden. Zu den nahen Angehörigen gehören:

  • Eltern
  • Großeltern
  • Schwiegereltern
  • Geschwister
  • Kinder
  • Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • Ehegatten
  • Lebenspartner

 

Freunden, Nachbarn oder Arbeitskollegen darfst du leider nicht helfen. Dies gilt als eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Strafe bis zu 5.000 EUR geahndet.

 

Werde ich nach der Neubewertung mehr zahlen müssen?

Die Gesamtsumme der Grundsteuer soll nicht steigen, sie wird lediglich anders zusammengesetzt. Wie viel Grundsteuer ab 2025 du zahlen musst, hängt von der Nachbarschaft an.

 

 

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