Grundsteuer: Das musst du wissen!

Eine Immobilie wird zumeist als konstante Wertanlage gesehen. Das mag zwar stimmen, aber die laufenden Unterhaltskosten werden oft unterschätzt. Darunter zählt auch die Grundsteuer. Wann für dich diese Steuer anfällt und was du noch alles dazu wissen solltest, erklären wir dir hier.

 

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer fällt dann für dich an, wenn du ein*e Grundstückbesitzer*in bist. Auch wenn du der/die Besitzer*in einer Eigentumswohnung bist, musst du Grundsteuern zahlen. In diesem Fall werden sie anhand der Größe des Grundstücks anteilig berechnet. Zudem ist die Grundsteuer für Kommunen als Einnahmequelle sehr bedeutend. Da die Berechnung der Grundsteuer auf dem Grundstückswert und der bereits vorhandenen oder neugebauten Gebäude basiert, ist es kompliziert, die Höhe der Grundsteuer zu bestimmen. Zudem variiert die Steuer aufgrund der unterschiedlichen Hebesätze und Einheitswerte. Meistens liegt sie allerdings zwischen 323 EUR und 771 EUR im Jahr. 2019 wurde eine neue Grundsteuerreform beschlossen. Aus diesem Grund gelten ab dem 1. Januar 2025 neue Regelungen.

 

Ändert sich die Höhe der Grundsteuer?

Vor allem wenn du ein Grundstück verkaufen oder kaufen möchtest, stellt sich die Frage, ob die Grundsteuer sich ändern kann. Grundsätzlich ändert sich allerdings nur der Name des/der verantwortlichen Steuerpflichtigen. Die Steuerhöhe bleibt jedoch gleich. Das Finanzamt hat deinem Objekt eine eigene und feste Steuernummer zugeordnet. Diese Steuernummer wird nach dem Kauf auf den neuen Eigentümer laut Grundbuch übertragen. Natürlich erhältst du einen neuen und eigenen Bescheid. Dieser informiert dich über deine Gebühren. Objekte werden manchmal geteilt. Sollte dies der Fall sein, so bekommen die neuen Objekte jeweils eigene Steuernummern. Dementsprechend werden auch eigene Gebührenbescheide erstellt.

 

Wie hoch ist der Hebesatz in deiner Gemeinde?

Jede Kommune kann einen eigenen Hebesatz bestimmen. Dies hat meistens Verwirrung zur Folge. Der Hebesatz für die Grundsteuer B ist in der Gemeindesatzung der zuständigen Kommune fixiert. Bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung kannst du dies sowohl online als auch vor Ort einsehen.

 

Kannst du bei Vermietung die Grundsteuer umlegen?

Wenn du dein Objekt vermietest, kannst du auch anteilig zum Umlageschlüssel deine Gebühren an den/die Mieter*in als Nebenkosten weitergeben.

Du kannst auch die Wohnfläche als Verteilungsschlüssel ansetzen, wenn du ein Mehrfamilienhaus oder ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnungen planst. So kannst du für die vermieteten Wohnungen einen Teil der Grundsteuer an deine*n Mieter*in weitergeben.

 

Kann deine Grundsteuer erhöht werden?

Eine regelmäßige Erhöhung der Hebesätze wird oftmals durchgeführt, da die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen und Städte darstellt. Auch bei der Errichtung deines Eigenheims auf einem unbebauten Grundstück sowie beim Anbauen an vorhandene Immobilien erfolgt eine Erhöhung. Sollte der Wert deines Grundstücks dadurch steigen, wird da Finanzamt auch dementsprechend einen neuen Wert festlegen.

 

Wie kannst du deine Grundsteuer entrichten?

Da deine Zahlung an das Finanzamt geht, erhältst du auch von diesem Finanzamt deinen Steuerbescheid. Du kannst die Grundsteuer vierteljährlich bezahlen, der Steuerbescheid ergeht allerdings über einen jährlichen Betrag. Du bist dann zahlungspflichtig, wenn du zum 1. Januar eines Jahres als Eigentümer*in im Grundbuch gelistet bist. Bei einem Verkauf des Objekts während des Jahres kannst du die Steuerlast der restlichen Monate, die der/die Käufer*in an dich entrichten muss, im Kaufvertrag festlegen.

 

Kannst du dich von der Grundsteuer befreien lassen?

Bestimmte gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen müssen den Grundsitz nicht versteuern. Private Eigentümer*innen müssen allerdings Grundsteuern bezahlen. Nur unter besonderen Bedingungen können private Eigentümer*innen von der Zahlung ausgenommen werden.

 

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