Wohnfläche

Da die Grundsteuererklärung anhand veraltete Einheitswerten berechnet wurde, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Grundsteuergesetz verfassungswidrig ist. Aus diesem Grund müssen nun Immobilien und Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. In der Grundsteuererklärung hast du mit Sicherheit schon gesehen, dass du eine Wohnfläche angeben musst. Was das bedeutet, erklären wir dir hier.

 

Wo begegnet dir die Wohn- und Nutzfläche?

Da du als Eigentümer von Immobilien und Grundstücken nun eine Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober abgeben musst, werden bestimmte Angaben bezüglich dieses Grundstücks oder dieser Immobilie benötigt. Eine dieser Angaben ist die Wohnfläche. Du musst demnach in der Anlage Grundstück die Wohnfläche angeben.

 

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Warum musst du die Wohnfläche angeben?

Du hast bestimmt schon etwas von der Länderöffnungsklausel gehört. Durch diese Klausel können Bundesländer vom allgemein typischen Bundesmodell abweichen und ein anderes Modell zur Ermittlung der Grundsteuer verwenden. Trotzdem ist in den meisten Bundesländern die Angabe der Wohnfläche notwendig. Ausschließlich in Baden-Württemberg wird nicht nach der Gebäudefläche gefragt. Die Angaben der Quadratmeter hat einen bedeutenden Einfluss auf die Grundsteuer. Ob nur die Wohnfläche, die Nutzfläche oder beides gebraucht wird, hängt in der Regel von der Gebäudeart ab.

 

Was ist die Wohnfläche?

Wird in deinem Bundesland das Bundesmodell verwendet, so wird lediglich die Fläche des Wohngrundstücks abgefragt. Demnach musst du keine Angaben zu gemischt genutzten Grundstücken und Geschäftsgrundstücken machen. Es stellt sich die Frage, was alles zur Wohnfläche zählt. Die Wohnfläche beinhaltet die Fläche des Gebäudes, die zu Wohnzwecken genutzt wird. Laut der Wohnflächenverordnung und der Finanzverwaltung gehört auch ein häusliches Arbeitszimmer dazu. Zudem werden auch Wintergärten und Schwimmbäder je zur Hälfte zur Wohnfläche zugeordnet. Jeweils zu einem Viertel werden in der Regel Loggien, Balkone, Terrassen und Dachgärten zugerechnet.

 

Was ist die Nutzfläche?

Im Gegensatz zur Wohnfläche ist die Nutzfläche die Fläche, die für betriebliche, öffentliche und sonstige Zwecke verwendet werden. Beispiele hierfür sind Büros und Verkaufsräume. Demnach kannst du davon ausgehen, dass es sich um eine Nutzfläche handelt, wenn es nicht zur Wohnfläche zählt.

 

Was wird nicht zur Wohnfläche zugeordnet?

Gehören bestimmte Räume nicht zur Wohnfläche, so bleiben diese auch unberücksichtigt. Folgende Zubehörräume gehören nicht zur Wohnfläche.

  • Abstellräume
  • Kellerräume
  • Bodenräume
  • Waschküchen
  • Heizungsräume
  • Trockenräume

 

Wo musst du die Wohnfläche in die Grundsteuererklärung eintragen?

Grundsätzlich muss die Wohn- und Nutzfläche in die Anlage Grundstück eingetragen werden. Je nachdem, in welchem Bundesland du bist, wird die Wohnfläche, aber auch die Nutzfläche in unterschiedlichen Zeilen eingetragen. Wie bereits erwähnt, muss die Wohnfläche in Baden-Württemberg nicht angegeben werden. In den anderen Bundesländern jedoch schon. In allen Bundesländern außer Bayern, Hamburg und Niedersachsen muss die Wohnfläche in der Zeile 11 der Grundsteuererklärung eingetragen werden. In Bayern und Hamburg wird diese Angabe in der Zeile 20 abgefragt und in Niedersachsen musst du die Wohnfläche in der Zeile 21 eintragen.

 

Wo findest du die Wohn- und Nutzfläche?

Die Wohn- und Nutzfläche ist in der Regel den folgenden Unterlagen zu entnehmen:

  • Kaufvertrag der Immobilie
  • Mietvertrag
  • Bauunterlagen
  • Teilerklärung beim Eigentum der Wohnung

 

Wohnfläche

 

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