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Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Wenn dich dein Arbeitgeber beim Sparen unterstützen möchte, kann er dir monatlich vermögenswirksame Leistungen auf deinen Sparplan einzahlen. Auf diesem Wege kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch staatliche Zuschüsse erhalten.
Vermögenswirksame Leistungen – Was ist das?
Bei den vermögenswirksamen Leistungen (kurz VL) handelt es sich um ein freiwilliges Angebot deines Arbeitgebers, das dich beim Sparen unterstützen soll. Vermögenswirksame Leistungen werden zusätzlich zu deinem Gehalt als monatlicher Zuschuss gezahlt.
Als Arbeitnehmer, Soldat, Beamter oder Auszubildender kannst du monatlich bis zu 40 EUR erhalten. Die Mindestgrenze liegt bei 6,65 EUR.
Die Anlageform für die vermögenswirksame Leistungen wird von dir bestimmt.
Möchtest du vermögenswirksamen Leistungen erhalten, so musst du einen Vertrag abschließen und diesen bei deinem Arbeitgeber vorlegen. Dein Arbeitgeber überweist dann die Raten direkt an den Vertragspartner.
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Arbeitnehmer-Sparzulage
Manche Verträge bezuschusst der Staat mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Beim Beteiligungssparen beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 Prozent deiner vermögenswirksamen Leistungen, pro Jahr dürfen es aber maximal 80 EUR sein. Beim Bausparen sind das 9 Prozent, jährlich maximal 43 EUR. Für Ehegatten mit Zusammenveranlagung gelten die doppelten Werte.
Um von der Arbeitnehmersparzulage zu profitieren, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Beim Beteiligungssparen darf dein Einkommen maximal 20.000 EUR betragen, 40.000 EUR bei Ehepaaren. Beim Bausparen sind das 17.900 EUR bzw. 35.800 EUR bei Ehegatten. Dabei geht es allerdings um dein zu versteuerndes Einkommen
- Dein Sparvertrag muss eine Mindestlaufzeit von 6-7 Jahren haben. Das gesparte Geld darf während dieser Zeit nicht angetastet werden
Vermögenswirksame Leistungen und Steuern
Da die vermögenswirksamen Leistungen als Lohn aus nichtselbständiger Tätigkeit betrachtet werden, müssen diese auch versteuert werden. Also werden diese auf dein Bruttogehalt angerechnet. Bekommst du also beispielsweise 2.100 EUR Brutto und 30 EUR an vermögenswirksamen Leistungen, so werden die Steuern auf 2.130 EUR gezahlt.
Für die Arbeitnehmersparzulage musst du keine Steuern zahlen. Allerdings müsste diese jährlich aufs Neue in deiner Steuererklärung beantragt werden.
Vermögenswirksame Leistungen in deiner Steuererklärung
Die vermögenswirksamen Leistungen müssen seit 2017 nicht mehr gesondert in deiner Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Daten werden von dem Anbieter an das Finanzamt elektronisch übermittelt. Früher musste man die Anlage VL ausfüllen.