Dienstfahrrad in deiner Steuererklärung

Dienstfahrrad
Dienstfahrrad in deiner Steuererklärung

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Lesedauer: 3 Minuten

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Wer auf ein Auto verzichtet und mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann nicht nur Geld sparen, sondern schont auch die eigene Gesundheit und unsere Umwelt. Außerdem kann es zu Hauptverkehrszeiten richtig viel Zeit sparen! In diesem Beitrag gehen wir auf das Thema Dienstfahrrad in deiner Steuererklärung ein.

 

Dienstrad von deinem Arbeitgeber

Manche Arbeitgeber stellen ihren Arbeitnehmern die Fahrräder frei zur Verfügung. Dabei wird das Dienstfahrrad gleich wie ein Dienstfahrzeug von der steuerlichen Sicht betrachtet. Also gilt auch hier: Wird das Dienstrad auch privat genutzt, so wird 1 Prozent des Listenpreises dann als geldwerter Vorteil gesehen und muss demnach versteuert werden. Dabei wird mit vollen auf 100 EUR abgerundeten Bruttopreisen gerechnet.

 

Welche Fahrräder können als Diensträder eingesetzt werden?

Grundsätzlich eignen sich dafür alle Fahrräder. Also macht es in der Regel keinen Unterschied, ob es sich bei dem Fahrrad um ein Rennrad oder E-Bike handelt. Allerdings solltest du bei E-Bikes auf die Geschwindigkeit achten: Ein E-Bike mit der Geschwindigkeit bis 25 km/h wäre in Ordnung. Ein S-Pedelec mit der Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h wird schon als E-Dienstwagen eingeordnet.

 

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Pendlerpauschale beim Dienstrad

Auch bei einem Dienstfahrrad kannst du die Fahrt zur Arbeit als Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Pro gefahrenen Kilometer bei einer einfachen Strecke kannst du 0,30 EUR als Werbungskosten absetzen. Das gilt übrigens auch für die Arbeitstage, an denen du mit deinem privaten Fahrrad zur Arbeit fährst. Ab dem 21. Kilometer sind das übrigens 0,35 EUR.

Bei der Pendlerpauschale solltest du Folgendes beachten: Das Finanzamt akzeptiert nur den kürzesten Weg zwischen deiner Wohnung und der Arbeitsstätte. Pro Kalenderjahr kannst du maximal 4.500 EUR absetzen.

 

Steuerfreie Nutzung seit 2019

Für betrieblich genutzte Fahrräder und E-Räder wurden 2019 Steuervergünstigungen eingeführt. Bekommst du also zusätzlich zu deinem Gehalt ein Dienstfahrrad, welches du auch privat nutzen kannst, so wird kein geldwerter Vorteil erhoben. Die Steuervergünstigungen sollen voraussichtlich bis 2030 gelten.

Auch als Selbständiger kannst du von der steuerfreien Nutzung profitieren, wenn du dein Dienstrad zusätzlich privat nutzt.

Wichtig zu wissen: Trotz der Steuerbegünstigungen kannst du auch die Pendlerpauschale geltend machen.

 

Fahrrad leasen, Gehaltsumwandlung

Dein Arbeitgeber kann die Anschaffungskosten für ein Dienstrad über 7 Jahre abschreiben. Somit reduziert sich der Gewinn des Unternehmens und somit die Steuerlast. Dabei kann dein Arbeitgeber auch die Leasingraten absetzen.

Ein Fahrrad kann unter Umständen auch vom Arbeitgeber geleast werden. Dabei spricht man von der sogenannten Gehaltsumwandlung. Der Prozess sieht folgendermaßen aus: Du suchst dir ein Fahrrad im Fachhandel aus, die Leasingrate wird dann monatlich von deinem Bruttogehalt abgezogen. Das geschieht noch vor dem Abzug der Sozialabgaben und Steuern.

 

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