Steuererklärung für Freelancer: Was solltest du wissen?

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Steuererklärung für Freelancer: Was solltest du wissen?

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Lesedauer: 3 Minuten

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Auch Freelancer kommen nicht drum herum: Freiberufler sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und haben für das Steuerjahr 2021 nur noch bis zum 31. Oktober Zeit.

In diesem Beitrag erzählen wir dir, was du als Freelancer über die Abgabe deiner Steuererklärung wissen musst und welche Tricks du anwenden kannst, um Steuern zu sparen.

 

Einkommensteuer

Liegt dein zu versteuerndes Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags, so hast du auch als Freelancer die Einkommensteuer zu entrichten. Für das Steuerjahr 2021 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 EUR, für das Jahr 2022 – 10.347 EUR.

Dein zu versteuerndes Einkommen kannst du folgendermaßen errechnen:

Einkommen – Grundfreibetrag – Ausgaben = zu versteuerndes Einkommen

 

Anschließend wird das zu versteuernde Einkommen mit deinem individuellen Steuersatz multipliziert und so ergibt sich deine Steuerlast. Zusätzlich kommt gegebenenfalls noch die Kirchensteuer hinzu.

Je höher dein Einkommen ist, desto höher fällt auch die Einkommensteuer aus.

Mithilfe von Ausgaben kann dein zu versteuerndes Einkommen gesenkt werden. Folgende Kosten sind in der Regel voll oder teilweise abzugsfähig:

 

 

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Einkommensteuervorauszahlung

Um einen richtigen Betrag der Einkommensteuer abzugeben, musst du dich als Freiberufler beim für dich zuständigen Finanzamt erfassen lassen. Dafür musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. In dem Fragebogen wird unter anderem die Prognose der Einnahmen im Gründungsjahr abgefragt.

Die Angabe wird für die Ermittlung der Einkommensteuervorauszahlung verwendet. Die Einkommensteuervorauszahlung ist alle drei Monate zu leisten.

 

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist dir bestimmt auch als Mehrwertsteuer bekannt. Diese beträgt 7 bzw. 19 Prozent. Erhebst du als Freelancer die Umsatzsteuer für deine Leistungen, so geht sie später an das Finanzamt.

Wie oft die Umsatzsteuer an das Finanzamt jährlich übermittelt wird, hängt von der Höhe deiner Einnahmen ab. Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt entweder monatlich oder vierteljährlich.

Bevor du die Umsatzsteuer an das Finanzamt weitervermittelst, wird diese mit von dir bezahlten Umsatzsteuer im Zusammenhang mit deiner Arbeit (Beispielsweise für Dienstleistungen oder Arbeitsmaterial) verrechnet. Die Differenz geht anschließend an das Finanzamt.

 

Alternativ kannst du als Freelancer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, dann bist du nicht umsatzsteuerpflichtig. Ob du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, wird im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung festgehalten.

 

Welche Unterlagen sind für meine Steuererklärung als Freelancer wichtig?

Neben dem Mantelbogen für deine Steuererklärung musst du als Freelancer noch eine ganze Menge an Unterlagen abgeben. Folgende Unterlagen kommen für dich als Freiberufler infrage:

  • Anlage S: Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Anlage G: Gewerbe (Sofern du als Selbständiger ein Gewerbeschein hast)
  • Anlage Vorsorgeaufwand
  • Anlage Umsatzsteuererklärung (Sofern du kein Kleinunternehmer bist)
  • Anlage EÜR: Einnahmen-Überschussrechnung (Sofern du nicht zur Bilanz verpflichtet bist)
  • Anlage AV: Für Beiträge zur Altersvorsorge (Beispielsweise Riester-Rente)
  • Anlage Kind (Falls du als Freelancer Kinder hast)
  • Anlage V: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Sofern vorhanden)

 

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