Gehaltsabrechnung

Sobald du dich für eine Arbeit interessierst, kommt das Thema Gehalt auf. Wie viel verdienst du und welche Konditionen sind mit deinem Gehalt verbunden? Wenn du dann deine Arbeit antrittst und regelmäßig dein Gehalt beziehst, erhältst du auch eine sogenannte Gehaltsabrechnung. Dann stellt sich die Frage, wofür eine Gehaltsabrechnung gut ist und natürlich auch, was es eigentlich ist. Keine Sorge, wir klären dich auf!

 

Was ist die Gehaltsabrechnung?

Du hast bestimmt schon einmal eine Gehaltsabrechnung in den Händen gehalten. Diese Abrechnung erhält jeder Mitarbeiter einmal im Monat. Hier ist eine detaillierte Aufschlüsselung deines Verdienstes für diesen Zeitraum zu erkennen. So werden dein Bruttogehalt und weitere Gehaltsbestandteile in dieser Übersicht aufgenommen. Auch Steuern und Sozialversicherungsabzüge werden hier aufgeführt. Letztlich lässt sich dann dein ausgezahltes Nettogehalt erkennen.

 

Ist eine Gehaltsabrechnung verpflichtend?

Für Unternehmen wird dies in der Gewerbeordnung geregelt. Es steht fest, dass Unternehmen dazu verpflichtet sind, Gehaltsabrechnungen in Textform an ihre Mitarbeiter auszustellen. Während das Gehalt zur festgelegten Zeit bargeldlos auf das Konto des Mitarbeiters überwiesen wird, wird gleichzeitig auch die Abrechnung per Post versendet.

 

Wozu dient eine Gehaltsabrechnung?

Da der Arbeitgeber gewisse Steuern und andere Abgaben weiterleiten muss, kommt es oft vor, dass Mitarbeiter die Abzüge nicht nachvollziehen können. So fallen neben der Einkommensteuer auch Sozialabgaben für die Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung an. Auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag werden gegebenenfalls fällig. Durch die Gehaltsabrechnung können somit Mitarbeiter dies besser nachvollziehen. Auch bei anderen Eventualitäten ist eine Gehaltsabrechnung von Nöten. Dieses Dokument wird zum Beispiel auch bei der Wohnungssuche benötigt. Du brauchst auch eine Gehaltsabrechnung für deine Steuererklärung und wenn du einen Kredit bei der Bank beantragst.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Lohn und einer Gehaltsabrechnung?

Im Alltag hörst du öfter die Wörter „Lohn“ und „Gehalt“. Meistens kommt es so rüber, dass diese beides das gleiche bedeutet. Dem ist allerdings nicht so.

 

  • Gehalt: Das Gehalt ist ein monatlich fester Betrag, der an den Angestellten überwiesen wird. Dieses Entgelt für Angestellte fällt unabhängig von Überstunden oder Fehlstunden im Monat an. So wird dieser Betrag im Arbeitsvertrag oder nach Tarifverträgen der Branche festgelegt und wird immer zu einem festgelegten Zeitpunkt in gleicher Höhe überwiesen.
  • Lohn: Anders als beim Gehalt richtet sich die Höhe des zu überweisenden Lohns an den tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden. So ist ein fixer Stundenlohn festgelegt, der je nach Arbeitsstunden im Monat überwiesen wird. Demnach wirst du nur nach für die Stunden bezahlt, in denen du gearbeitet hast. Folglich schwankt die Höhe deines Lohns im Monat anhand deiner geleisteten Stunden.

 

Was steht in einer Gehaltsabrechnung?

Da die Gehaltsabrechnung Standard in einem Unternehmen sein sollte, sind auch die Inhalte dieses Dokuments meistens sehr einheitlich. Alle relevanten Informationen müssen zum Abrechnungszeitraum umfasst sein. Aus diesem Grund beinhaltet eine Gehaltsabrechnung immer:

  • Höhe deiner Zuschläge und Zulagen
  • Höhe deines Bruttogehalts
  • Sonstige Vergütungen
  • Höhe deiner Abzüge inklusive der Art der Abzüge
  • Vorschüsse
  • Abschlagszahlungen

Wie bereits erwähnt, sind viele Angaben in einer Gehaltsabrechnung essenziell. Vor allem eine detaillierte Angabe sämtlicher Gehaltsbestandteile sind einzeln von hoher Bedeutung. Auch die Zuschläge und Abzüge sind sehr wichtig. Zu diesen Angaben gehören auch alle geldwerten Vorteile sowie die vermögenswirksamen Leistungen.

Zudem ist es wichtig zu erkennen, ob es einmalige Abschläge oder Bezüge sind.

 

Gemäß Entgeltbescheinungsverordnung muss deine Gehaltsabrechnung zudem auch noch folgende Angaben beinhalten:

  • Name des Arbeitnehmers
  • Anschrift des Arbeitnehmers
  • Geburtstag des Arbeitnehmers
  • Name des Arbeitgebers
  • Anschrift des Arbeitgebers
  • Versicherungsnummer des Arbeitgebers
  • Steuerklasse
  • Steueridentifikationsnummer
  • Datum des Beschäftigungsbeginns
  • Abrechnungszeitraum inklusiver der enthaltenen Steuertage sowie Sozialversicherungstage
  • Merkmale für einen Kirchensteuerabzug
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Mögliche Steuerfreibeträge sowie Steueranrechnungsbeträge
  • Berechnung: Faktoren der Gehaltsabrechnung

 

Für dich als Arbeitnehmer ist wohl das Nettogehalt das interessanteste einer Gehaltsabrechnung. Dieses Nettogehalt wird dir schließlich zu einem vereinbarten Zeitpunkt überwiesen. Du weißt allerdings, dass die Höhe deines Nettogehalts von deinem Bruttogehalt abhängig ist. Wie viel von deinem Bruttogehalt übrig bleibt, hängt von den folgenden Punkten ab:

  • Lohnsteuer: Jeder Angestellte zahlt die Lohnsteuer. Wie hoch deine Steuerlast ist, hängt von der Höhe deines Einkommens ab, aber auch von der Steuerklasse, zu der du gehörst. In den Steuerklassen gibt es unterschiedliche Freibeträge, die du nutzen kannst und die deine Steuerlast gegebenenfalls reduzieren. Ein Freibetrag, den du in jedem Fall nutzen kannst, ist der Grundfreibetrag. Dieser liegt aktuell bei 9.744 EUR (2021).
  • Sozialversicherungen: Auch die fälligen Beiträge zur Sozialversicherung werden von deinem Bruttogehalt abgezogen. Diese Versicherungen werden anteilig vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getragen. So musst du in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Doch auch in die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und die Rentenversicherung musst du einen Beitrag zahlen und schmälern somit dein Nettogehalt.
  • Kirchensteuer: Die Höhe der Kirchensteuer variiert in den einzelnen Bundesländern in Deutschland. So ist die Kirchensteuer auch direkt mit deiner Lohnsteuer gekoppelt. In Bayern musst du die Kirchensteuer in Höhe von 8 Prozent bezahlen, wenn du einer Religionsgemeinschaft zugehörig bist.
  • Solidaritätszuschlag: Der sogenannte Soli wird schon seit einiger Zeit diskutiert. Nun wurde die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag auf 16.956 EUR angehoben, sodass nur noch Top-Verdiener ihn bezahlen müssen.

 

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