Lohnsteuerklassen

„In welcher Lohnsteuerklasse bin ich?“, „Welche Abzüge habe ich in meiner Lohnsteuerklasse?“ Diese Fragen kommen dir bekannt vor? Verständlich, denn das Thema kann auf den ersten Blick wirklich etwas verwirrend sein. Aber keine Sorge, wir helfen dir dabei, den Durchblick zu bekommen!

 

Welche Lohnsteuerklassen gibt es?

In Deutschland gibt es insgesamt sechs Lohnsteuerklassen. In welche du kategorisiert wirst, entscheidet vor allem dein Familienstand. Ändern sich deine Lebensumstände, kannst du einen Wechsel in eine andere Lohnsteuerklasse beantragen. Ein Wechsel ist also mehrfach pro Jahr möglich. Bist du zum Beispiel verheiratet, dann haben du und dein*e Partner*in mehrere Möglichkeiten bei der Wahl eurer Lohnsteuerklasse. Genaueres erklären wir dir gleich weiter unten. Die Abzüge deines Gehalts bzw. Lohns variieren zudem je nach Lohnsteuerklasse.

 

Wann falle ich unter Lohnsteuerklasse 1?

Immer dann, wenn du ledig, getrennt lebend, geschieden oder verwitwet bist, fällst du unter die erste Lohnsteuerklasse. Die Abzüge sind hier genauso hoch wie in der vierten Steuerklasse. Auch wenn du Arbeitnehmer*in mit beschränkter Einkommenssteuerpflicht bist, gehörst du in Lohnsteuerklasse 1. Sie ist auch dann eine Option, wenn du heiratest und für dich und dein*e Partner*in die dritte oder vierte Lohnsteuerklasse nicht infrage kommen.

 

Wann falle ich in Lohnsteuerklasse 2?

Diese Lohnsteuerklasse gilt für dich, wenn du alleinerziehende*r Arbeitnehmer*in bist und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für dich gilt. Die zweite Lohnsteuerklasse ist also immer dann von Vorteil, wenn du alleinerziehend bist, da du dann weniger Steuern zahlen musst.

 

Wann bin ich in Lohnsteuerklasse 3?

Wenn du verheiratet und Arbeitnehmer*in bist und du sowie dein*e Partner*in aktuell keinen Arbeitslohn beziehen, fällst du in die dritte Lohnsteuerklasse. Auch wenn du verheiratet bist und dein*e Partner*in in Lohnsteuerklasse 5 ist, wirst du in die dritte Lohnsteuerklasse eingestuft. Außerdem bedeutet die 3. Steuerklasse für die/den Besserverdiener*in einen steuerlichen Vorteil. In dieser Klasse werden nämlich die geringsten Abzüge fällig, d.h. dir bleibt in diesem Fall ein relativ hohes Nettoeinkommen übrig.

 

Wann gehöre ich zu Lohnsteuerklasse 4?

Diese Lohnsteuerklasse gilt für dich immer dann, wenn du verheiratet bist und du sowie dein*e Partner*in voll einkommenssteuerpflichtig seid. Außerdem benötigt ihr ein gemeinsames Erwerbseinkommen. Steuerklasse 4 beinhaltet außerdem verschiedene Besonderheiten bei der Berechnung von Freibeträgen wie z.B. dem Kinderfreibetrag. Sie ist die häufigste Lohnsteuerklassenkombination bei Ehepaaren, bei denen beide Partner*innen etwa gleich viel verdienen. Die Abzüge in dieser Klasse sind identisch mit denen der Steuerklasse 1.

 

Wann falle ich in Lohnsteuerklasse 5?

Diese Klasse ist für dich sinnvoll, wenn du verheiratet bist und die/der geringer Verdienende bist. Dein*e Partner*in ist in diesem Fall in Lohnsteuerklasse 3 – und damit die Person mit dem höheren Gehalt. Typisch für die 5. Lohnsteuerklasse sind die hohen steuerlichen Abzüge. Dein*e Partner*in hat dafür als Ausgleich in der 3. Lohnsteuerklasse einen vergleichsweise geringen Abzug. Damit verbleibt der Person in der 3. Steuerklasse ein relativ hohes Nettogehalt.

 

Wann bin ich in Lohnsteuerklasse 6?

Wenn du Arbeitnehmer*in bist und mehrere Jobs hast, wirst du in Steuerklasse 6 kategorisiert. Ein zusätzlicher Minijob bis zu einem Verdienst von 450 EUR pro Monat ist steuerfrei. Arbeitest du mehr bzw. verdienst mehr als 450 EUR für deinen Nebenjob, wird dein Lohn bzw. Gehalt mit der Klasse 6 versteuert. Lohnsteuerklasse 6 ist deshalb die Steuerklasse mit den höchsten Abzügen.

 

Lohnsteuerklassen

 

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