Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen oder auch ein bilateraler Vertrag wird grundsätzlich zwischen zwei Staaten geschlossen, um zu vermeiden, dass Vermögen oder Einkünfte von juristischen oder natürlichen Personen doppelt besteuert werden. Deutschland schloss bereits mit über 70 Staaten weltweit Doppelbesteuerungsabkommen ab.

In der Praxis des internationalen Steuerrechts wird bei Doppelbesteuerungsabkommen zwischen vier steuerlichen Prinzipien unterschieden:

  • Wohnsitzprinzip (du bist in dem Staat steuerpflichtig, in dem du deinen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast)
  • Territorialprinzip (nur die im jeweiligen Land angefallenen Erträge werden auch vor Ort besteuert)
  • Quellenprinzip (dein Einkommen wird in dem Land versteuert, in dem du es generiert hast)
  • Welteinkommensprinzip (du als Steuerpflichtiger*e wirst in deinem Wohnsitzstaat mit deinem Welteinkommen besteuert)

 

Was gilt in Deutschland?

In Deutschland gelten allgemein das Wohnsitzprinzip und das Welteinkommensprinzip. Also wenn du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast, bist du in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, unabhängig davon, wo du das Geld verdient hast. Daher unterliegen deutsche Löhne der Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer auf Kapitalerträge werden aus ausländischen Anlagen gezahlt.

 

Welche Methoden gibt es um eine steuerliche Doppel- und Mehrfachbelastung auszuschließen?

Es kommen folgende 5 Methoden zur Anwendung:

  • Erlassmethode
  • Anrechnungsmethode
  • Abzugsmethode
  • Pauschalisierungsmethode
  • Freistellungsmethode

 

Wie werden die Kapitalerträge besteuert?

Legst du dein Geld im Ausland an? So gilt in diesem Fall seit 2009 die Regelung, dass das Besteuerungsrecht für ausländische Kapitaleinkünfte grundsätzlich deinem Ansässigkeitsstaat zugewiesen werden. Grundsätzlich wird hierbei das Doppelbesteuerungsabkommen individuell geregelt, in welcher Höhe der Quellenstaat Steuern erheben darf.

Was kannst du unter ausländischen Kapitaleinkünften verstehen?

  • Erträge aus ausländischen Fonds
  • Aktien usw.

Wenn der Quellenstaat Steuern auf solche Einkünfte erhebt, werden diese Steuern nach der Anrechnungsmethode von den Kapitalertragssteuern, die in Deutschland fällig wären, abgezogen.

 

Doppelbesteuerungsabkommen mit Nachbarstaaten

Mit direkten Nachbarstaaten hat Deutschland gewisse Grenzgängerregelungen abgeschlossen. Wenn du in Frankreich oder Österreich tätig bist, müsstest du deine Einkünfte in Deutschland versteuern. Eine Ausnahme wird bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes gemacht.

Wenn du ein/e Grenzgänger*in in der Schweiz bist, erhebt die Schweiz eine Lohnsteuer von 4,5%. Diese Lohnsteuer wird dann nach der Anrechnungsmethode auf die deutsche Einkommenssteuer angerechnet. Auch hier gilt eine Ausnahmeregelung für die Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie müssen ihr Einkommen komplett in Deutschland versteuern.

 

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