Steuererklärung und Arbeit im Ausland

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Steuererklärung und Arbeit im Ausland

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Wenn du als Deutscher sich für die Arbeit im Ausland entscheidest, dann musst du entweder dort oder in Deutschland Steuern zahlen. Manchmal sogar in beiden Ländern. Wie das Ganze geregelt wird und was du über deine Steuererklärung und Arbeit im Ausland wissen musst, erklären wir dir hier.

 

Ausländische Einkünfte

Zu den ausländischen Einkünften gehören beispielsweise

  • Arbeitslohn bei einer ausländischen Tätigkeit
  • Erträge (Ausschüttungen) aus ausländischen Anleihen oder Investmentfonds
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (wenn die Flächen im Ausland liegen)
  • Erträge aus Einlagen und Guthaben bei ausländischen Finanzinstitutionen
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die du im Ausland ausübst
  • Dividende aus Aktien ausländischer Unternehmen

 

Besteuerungsprinzipien

International gibt es 4 Besteuerungsprinzipien:

  • Welteinkommensprinzip: Hier wird alles Einkommen unabhängig von der Ortschaft, wo es erwirtschaftet wurde, versteuert
  • Quellenlandprinzip: Hier wird die Person in dem Land besteuert, in dem sie ihr Einkommen erzielt. Also arbeitest du in einem Land, dann musst du auch dort Steuern zahlen
  • Wohnsitzprinzip: Alle Einkünfte werden im Wohnsitzland besteuert, unabhängig davon, wo diese erwirtschaftet wurden
  • Territorialitätsprinzip: Hier wird nur der Ertrag besteuert, der in diesem Land erwirtschaftet wurde

 

In Deutschland gelten das Welteinkommensprinzip und Wohnsitzprinzip.

 

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Doppelbesteuerungsabkommen

Oft stehen die Besteuerungsprinzipien sich gegenüber. Um eine doppelte Besteuerung auszuschließen, hat Deutschland mit zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Die Liste der Länder findest du hier.

Natürlich gibt es mehrere Methode, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die zwei wichtigsten sind aber die Freistellungsmethode und die Anrechnungsmethode.

Bei der Freistellungsmethode werden die Einkünfte aus dem Ausland in Deutschland nicht besteuert. Die Einkünfte werden also in dem Land berücksichtigt, in dem sie erzielt worden sind.

Nach der Anrechnungsmethode werden die Einkünfte nach dem deutschen Recht besteuert. Steuern, die im Ausland bereits gezahlt wurden, werden abgezogen. Im Grunde zahlt der Steuerpflichtige also in beiden Ländern Steuern.

 

Wann wirst du im Ausland steuerpflichtig?

Dauert dein Aufenthalt im Ausland länger als 183 Tage (6 Monate), dann wirst du im Tätigkeitsstaat besteuert. Also musst du in dem Fall keine Steuern in Deutschland zahlen. Das ist aber dann nicht der Fall, wenn dein Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat nicht ansässig ist.

Zu den 183 Tage werden folgende Tage nicht dazugerechnet:

  • Feiertage
  • Samstage
  • Sonntage
  • Urlaub
  • Streik
  • Aussperrung
  • Krankheitsbedingte Ausfalltage
  • Ankunfts- und Abreisetage

 

Was ist, wenn es kein Abkommen gibt?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt es nicht mit allen Ländern. Ohne Doppelbesteuerungsabkommen musst du in dem Land Steuern zahlen, in dem du mehr als die Hälfte des Jahres wohnst.

Arbeitest du weniger als 183 Jahre im Jahr im Ausland, so musst du weiterhin Steuern in Deutschland zahlen.

 

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