Steuererklärung zu spät abgegeben: Was nun?

Abgabefrist für Steuererklärung / Steuererklärung allgemein
Mann verzweifelt, Steuererklärung zu spät abgegeben

Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 3 Minuten

Du hast die Frist für die Abgabe deiner Steuererklärung verpasst? Wir erzählen dir alles, was du wissen musst!

 

Was kommt auf mich zu?

Landet deine Steuererklärung erst nach dem 31. Juli des Folgejahres bei der Finanzbehörde, so musst du mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Der Zuschlag kann das Finanzamt bereits im ersten Monat ansetzen. Dauert es noch länger, so kann es richtig teuer für dich werden.

 

Was ist ein Verspätungszuschlag?

Ein Verspätungszuschlag wird festgesetzt, sofern du deine Steuererklärung verspätet oder sogar gar nicht abgegeben hast. In der Regel begrenzt sich der Verspätungszuschlag auf die 10 Prozent deiner festgesetzten Steuer. Dieser Betrag darf allerdings nicht höher als 25.000 EUR sein.

 

Wann trifft dich der Verspätungszuschlag?

Nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Bist du nicht verpflichtet die Einkommenssteuererklärung abzugeben, so brauchst du dich erst mal nicht fürchten.

Du bist zur Abgabe verpflichtet, wenn:

  • Du als Arbeitnehmer*in Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Krankengeld, ausländische Einkünfte oder Altersteilzeitaufstockungsbeträge in Höhe von mehr als 410 EUR in dem Steuerjahr erhalten hast
  • Du Kapitalvermögenseinkünfte erzielt hast, ohne für diese Abgeltungsteuer bzw. Kapitalertragsteuer gezahlt zu haben
  • Auf deiner Lohnsteuerkarte ein Freibetrag vorgemerkt wurde. Dies gilt jedoch nicht für Hinterbliebenen- und Behindertenpauschbetrag
  • Du und dein/e Partner*in entweder die Steuerklasse III/V oder IV/IV Faktor gewählt haben
  • Du einen eigenen Betrieb hast und damit in dem Jahr Gewinne in Höhe von mehr als 410 EUR erzielt hast
  • Du hast gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber*innen gearbeitet und Lohn erhalten
  • Du hast neben deinem Arbeitslohn noch weitere Einkünfte erzielt. Darunter kannst du beispielsweise Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung, Renten aus deiner gesetzlichen Rentenversicherung oder sonstige Einkünfte. Die Einnahmen müssten dabei über den Betrag von 410 EUR liegen
  • Dein/e Arbeitgeber*in einen sonstigen Bezug für dich ermäßigt besteuert hat. Das können beispielsweise Arbeitslöhne für mehrere Jahre, Lohnzahlungen durch Dritte oder Entlassungsentschädigungen sein

 

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Vor 2019 wurde der Verspätungszuschlag ganz nach Ermessen der Finanzbehörde festgesetzt. Ab dem 1. Januar 2019 gelten folgende Regelungen:

  • 0,25 Prozent pro Monat: Die Höhe des Verspätungszuschlags beträgt 0,25 Prozent der für dich festgesetzten Steuer. Davon werden Anrechnungsbeträge und Vorzahlungen abgezogen. Der Betrag wird grundsätzlich für jeden angefangenen Monat berechnet.
  • Mindestens 25 EUR: Der Verspätungszuschlag müsste mindestens 25 EUR pro Monat betragen.

 

Was gilt im Jahr 2021?

Für das Jahr 2021 gilt aufgrund der Corona-Pandemie eine besondere Abgabefrist: Die Abgabefrist wurde auf den 31. Oktober 2021 verschoben. Solltest du deine Steuererklärung von einem Steuerberater machen lassen, so müsste diese bis zum 31. Mai 2022 an das Finanzamt übermittelt sein.

 

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