Deine erste Steuererklärung: Darauf solltest du achten!

Steuererklärung allgemein
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Lesedauer: 4 Minuten

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Du hast dich entschieden, deine erste Steuererklärung abzugeben? Gute Entscheidung, den 9 von 10 Arbeitnehmern erhalten tatsächlich Geld zurück, wenn Sie eine Steuererklärung freiwillig abgeben. In diesem Beitrag erzählen wir dir, was du vor der Abgabe deiner Steuererklärung wissen musst!

 

Was ist eine Steuererklärung?

Die Steuererklärung ist die Abrechnung mit der Finanzbehörde. Als Steuerzahler gibst du in deiner Steuererklärung deine steuerpflichtigen Einnahmen und deine Ausgaben, die deine Steuerlast mindern, an.

Das Finanzamt errechnet dann aus deinen Angaben deine Steuerlast. Die Steuerlast wird anschließend mit den Steuern verrechnet, die du bereits gezahlt hast.

Zum Schluss bekommst du einen Steuerbescheid zurückgeschickt. Aus dieser Berechnung kannst du sehen, ob du Geld nachzahlen musst oder zurückbekommst.

 

Bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

Erfüllst du eine den Kriterien, so musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben:

  • Wenn du selbständig tätig bist
  • Du beziehst Arbeitslohn bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig (Wenn du zum Beispiel 2 Jobs hast)
  • Du bist verheiratet und du oder dein Partner nach wird nach dem Faktorverfahren oder der Steuerklasse 5, 6 besteuert
  • Du betreibst auf deinem Eigenheim eine Photovoltaikanlage und speist tatsächlich der von dir generierte Strom ins Netz ein. Dabei bist du dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn du keinen Antrag auf Liebhaberei gestellt hast
  • Du hast Nebeneinkünfte erzielt, auf die keine Lohnsteuer erhoben wird. Dazu gehören beispielsweise Renten oder Mieteinkünfte. Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn die Nebeneinkünfte tatsächlich über 410 EUR liegen.
  • Du hast Lohnersatzleistungen erhalten und diese lagen insgesamt über 410 EUR in einem Jahr. Zu solchen Leistungen gehören beispielsweise Eltern-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld
  • Du hast Zinsen, Dividende oder Kapitalerträge bekommen und für diese keine Abgeltungssteuer gezahlt
  • Dein Arbeitslohn lag 2021 über 12.250 EUR für Singles oder 23.350 EUR für Ehepaare im Jahr und du hast einen Freibetrag beispielsweise für Werbungskosten beantragt

Trifft keiner der Punkte zu, so bist du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Allerdings ist es immer empfehlenswert eine zu machen, den meistens kannst du Geld vom Staat zurückkriegen.

 

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Bis wann muss meine Steuererklärung abgegeben werden?

Seit 2019 ist die Abgabefrist für deine Steuererklärung am 31. Juli des Folgejahres. Die Steuererklärung wird bei dem Finanzamt abgegeben, bei dem du deinen Wohnsitz hast.

Für eine freiwillige Steuererklärung hast du 4 Jahre Zeit.

Während der Corona-Pandemie gelten veränderte Abgabefristen. Die Frist für das Steuerjahr 2021 endet beispielsweise erst am 1. August 2022. Holst du dir für die Steuererklärung Hilfe eines Steuerberaters, so wird die Abgabefrist auf den 28. Februar 2023 verschoben.

 

Muss ich Unterlagen sammeln?

Das wichtigste zuerst: Du brauchst deine Steuer-ID. Hier findest du mehr zum Thema Steuer-ID und Steuernummer.

Weiter brauchst du auf jeden Fall die Lohnsteuerbescheinigung. Außerdem ist es empfehlenswert, alle Quittungen, Rechnungen und Kontoauszüge aufzubewahren, die deine Angaben bestätigen. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen für die gekaufte Fachliteratur oder Überweisungsnachweise für Handwerkerleistungen.

Hier ist eine Liste der Unterlagen, die du brauchen könntest:

  1. Allgemeine Daten zu deiner Person: Steueridentifikationsnummer, Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort
  2. Einkommensnachweise: Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise für Eltern-, Kranken-, Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld, Nachweis über Insolvenzausfallgeld, Nachweise über Abfindungen
  3. Anlage Kind: Studien- oder Ausbildungsbescheinigung, Schulgeld, BAföG-Bescheid, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Kinderbetreuungskosten
  4. Sonderausgaben: Haftpflicht-, Renten-, Unfall- oder Lebensversicherungen, Kranken- und Pflegeversicherungsausgaben, Spenden
  5. Werbungskosten: Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, berufliche Reisen und Umzüge, Kosten für Fortbildung, Beiträge für Berufsverbände
  6. Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten

 

Elster, Steuersoftware und steuermachen

Mit dem Elster-Formular kannst du deine Steuererklärung selber am Computer ausfüllen. Die Software wird kostenlos vom Finanzamt zur Verfügung gestellt. Elster übernimmt die Daten aus den Vorjahren für dich, um zu prüfen, ob deine Einträge passend sind. Nutzt du Elster-Formular, so solltest du dich selbst gut mit möglichen Sparwegen auskennen, den die Software gibt dir natürlich keine Tipps.

Im Netz findest du kostenpflichtige Programme, die im Grunde wie Elster funktionieren und dir Ratschläge geben. Hier besteht allerdings weiterhin sehr hohe Gefahr, die Angaben falsch oder unvollständig zu machen. Den am Ende machst du die Arbeit selbst.

Bei steuermachen handelt es sich nicht um eine Steuersoftware, sondern um echte Steuerkanzleien, die für dich deine Steuererklärung machen. Du schickst deine Daten und Unterlagen ganz einfach an steuermachen und erhältst wenige Tage später fertige Steuererklärung zurück. Ganz ohne Stress!

 

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