Körperschaftsteuer: Was solltest du wissen?

Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer: Was solltest du wissen?

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Lesedauer: 3 Minuten

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Auch juristische Personen müssen Steuern zahlen. Doch im Vergleich zu privaten Personen zahlen sie keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer. In diesem Beitrag beantworten wir alle relevanten Fragen zum Thema Körperschaftsteuer.

 

Körperschaftsteuer – Was ist das?

Bei einer Körperschaftsteuer kannst du dir eine Ertragssteuer vorstellen. Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen oder auf den Gewinn von juristischen Personen erhoben. Zu den juristischen Personen gehören beispielsweise Unternehmen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereine.

Der Steuersatz der Körperschaftsteuer liegt bei 15 Prozent.

Die Körperschaftsteuer entspricht der Einkommensteuer für natürliche Personen, denn sie wird aus dem zu versteuernden Einkommen mit Abzug von außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben errechnet.

 

Wie wird die Körperschaftsteuer berechnet?

Wie bereits erwähnt, liegt der Steuersatz der Körperschaftsteuer bei 15 Prozent. Zu der Körperschaftsteuer kommt außerdem noch der Solidaritätszuschlag hinzu. Somit beträgt der Gesamtsteuersatz 15,825 Prozent.

So sieht die Formel zur Berechnung der Körperschaftsteuer aus:

Zu versteuerndes Einkommen x 15,825 Prozent = Körperschaftsteuer

Anders als bei der Einkommensteuer gibt es hier keinen Freibetrag. Als Ausnahme von dieser Regel gelten landwirtschaftliche Genossenschaften und Vereine.

 

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Wer zahlt die Körperschaftsteuer?

Von der Körperschaftsteuer sind alle juristischen Personen betroffen. Dazu gehören:

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Stiftungen
  • Vereine
  • Genossenschaften

Manche Körperschaften können nur beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sein. Das wäre dann der Fall, wenn ein Unternehmen keine Geschäftsleitung und keinen Hauptsitz in Deutschland hat.

Folgende juristische Personen sind von der Körperschaftsteuer befreit:

  • Berufsverbände
  • Staatsbanken
  • Politische Parteien
  • Sozialkassen
  • Kleinunternehmer
  • Freiberufler
  • Öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen
  • Öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtungen
  • Unternehmen des Bundes
  • Juristische Personen mit einem Freibetrag
  • Personengesellschaften

 

 

Körperschaftsteuererklärung

Die Körperschaftssteuererklärung und die Körperschaftsteuervorauszahlungen müssen genau zu denselben Fristen wie die Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

Die Körperschaftsteuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Sollten dir Belege fehlen oder solltest du die Frist beispielsweise wegen einem Großauftrag nicht einhalten, dann kannst du einen Fristverlängerungsantrag stellen. Gibt es für die Fristverlängerung also eine gute Begründung, so kann die Frist in manchen Fällen sogar bis Dezember verlängert werden.

Erledigt ein Steuerberater die Körperschaftsteuererklärung für dich, so wird die Frist automatisch verlängert. Demnach kann die Steuererklärung erst bis Ende Februar des übernächsten Jahres abgegeben werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten für einige Jahre veränderte Fristen.

  • 2020: bis 31. Oktober 2021
  • 2021: bis 31. Oktober 2022
  • 2022: bis 02. Oktober 2023
  • 2023: bis 02. September 2024

Hast du einen Steuerberater, so gelten folgende Fristen:

  • 2020: bis 31. August 2022
  • 2021: bis 31. August 2023
  • 2022: bis 31. Juli 2024
  • 2023: bis 02. Juni 2025

 

Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

Die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen sind an folgenden Tagen fällig:

  • Am 10. März
  • Am 10. Juni
  • Am 10. September
  • Am 10. Dezember

 

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