Körperschaftsteuer

Im Alltag redet man des Öfteren davon, Steuern zahlen zu müssen. Fraglich ist jedoch immer, was man unter diesem Begriff Steuer verstehen kann, da es viele Arten von Steuern gibt. Eine dieser Steuern ist die Körperschaftsteuer. Doch keine Sorge, wir erklären dir, was die Körperschaftsteuer (KSt) ist und was du dabei beachten musst.

 

Was ist die Körperschaftsteuer?

Wie es der Name schon vermuten lässt, handelt es sich bei einer Körperschaftsteuer (KSt) um die Einkommensteuer der Körperschaften. Das bedeutet, dass die Körperschaftsteuer die Steuer auf das Einkommen juristischer Personen ist, welche vom Bund erhoben wird. Zu diesen juristischen Personen werden auch Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG dazugezählt.

Aus diesem Grund lassen sich einige Gemeinsamkeiten wie der Umfang der Einkünfte und die Art der Ermittlung des Einkommens erkennen. So gelten die Grundsätze des Einkommensteuergesetzes auch weitgehend im Körperschaftsteuerrecht. Zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer der Anteilseigner gehören auch die Ausschüttungen, falls die Körperschaft zur Ausschüttung berechtigt ist.

Neben der Körperschaftsteuer müssen Unternehmen allerdings auch die Umsatzsteuer bezahlen.

Bei ELSTER kannst du die Körperschaftsteuererklärung finden.

 

Welches Prinzip wird bei der Körperschaftsteuer angewendet?

Neben natürlichen Personen müssen auch juristische Personen ihr Einkommen versteuern. Während natürliche Personen das Einkommensteuergesetz haben, werden die Grundlagen der Besteuerung von juristischen Personen im Körperschaftsteuergesetz geregelt.

Zunächst solltest du allerdings wissen, dass Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine zu den juristischen Personen zählen.

Parallel zur Einkommensteuer wird auch bei der Körperschaftsteuer das zu versteuernde Einkommen berechnet. Hier werden Sonderausgabe und außergewöhnliche Belastungen vom Gewinn abgezogen.

 

Wie kannst du die Körperschaftsteuer berechnen?

Grundsätzlich ist die Berechnung der Körperschaftsteuer simpel aufgebaut. Der Steuersatz liegt in Deutschland derzeit bei 15 Prozent und zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Demzufolge liegt die Gesamtbelastung bei insgesamt 15,825 Prozent.

Um die Körperschaftsteuer nun inklusive Soli zu berechnen, musst du nur diesen Prozentsatz von 15,825 Prozent mit dem zu versteuernden Einkommen multiplizieren.

Anders als beim Einkommensteuergesetz gibt es bei der Körperschaftsteuer in der Regel keinen Freibetrag, außer bei landwirtschaftlichen Genossenschaften oder Vereinen.

 

Welche Unternehmen müssen die Körperschaftsteuer bezahlen?

Von bestimmten Unternehmen ist diese Steuer pauschal zu entrichten. Einige Rechtsformen sind grundsätzlich von der Steuerpflicht betroffen.

  • Gewerbliche Körperschaften des öffentlichen Rechts beispielsweise Stadtwerke und Verkehrsbetriebe
  • Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG, KGaA
  • Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit
  • Wirtschaftsgenossenschaften und Erwerbsgenossenschaften
  • Stiftungen, Anstalten, Vereine etc.

Es werden allerdings auch einige Unternehmen steuerbefreit. Hierzu gehören vor allem Unternehmen des Bundes sowie Berufsverbände, mildtätig agierende Körperschaften und politische Parteien.

 

Wie sieht es für Kapitalgesellschaften aus?

Wir wissen bereits, dass Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer bezahlen müssen. In Deutschland ist diese Rechtsform am meisten verbreitet, doch neben der Körperschaftsteuer müssen sie ebenfalls die Kapitalertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer entrichten.

 

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