Insolvenz: Was solltest du wissen?

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Insolvenz: Was solltest du wissen?

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Lesedauer: 3 Minuten

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Die Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass viele Unternehmen pleite gegangen sind, trotz staatlicher Unterstützung. Wer zu viele Schulden gemacht hat und diese nicht mehr abbezahlen kann, muss sich insolvent melden. Doch was ist Insolvenz und was musst du darüber wissen? Die Fragen beantworten wir in diesem Beitrag.

 

Was ist Insolvenz? Wer gilt als insolvent?

Bei einer Insolvenz handelt es sich um die Situation, bei der der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen einem Gläubiger gegenüber nicht mehr erfüllen kann. Wenn die Ausgaben des Schuldners tatsächlich höher als die Einnahmen sind, dann ist der Schuldner zahlungsunfähig.

Bei einer Insolvenz spricht man von einer akuten Zahlungsunfähigkeit oder einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Die drohende Zahlungsunfähigkeit wird aus der Überschuldung abgeleitet.

Für die Insolvenz gibt es 3 Gründe:

  • Zahlungsunfähigkeit: Können fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr beglichen werden, so spricht man von einer Zahlungsunfähigkeit.
  • Überschuldung: Die Überschuldung wird in der Regel nur auf Unternehmen angewendet. Deckt der Vermögen des Unternehmens nicht mehr die bestehenden Geldforderungen, so ist dieses überschuldet.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Wird der Schuldner voraussichtlich seine Rechnungen nicht mehr begleichen können, so spricht man von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Die Gründe sind für das Eröffnen des Insolvenzverfahrens ganz wichtig.

 

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Insolvenzverfahren

Ein Insolvenzverfahren ist dafür da, um eine faire Schuldenregulierung zu ermöglichen. Hat der Schuldner mehrere nicht beglichene Rechnungen bei mehreren Gläubigern, so könnte ein Gläubiger eine Zwangsvollstreckung einleiten und würde alles bekommen. Der Rest wäre leer ausgegangen. Bei einem Insolvenzverfahren sollen alle Gläubiger etwas vom Einkommen und Vermögen des Schuldners bekommen.

Ein Insolvenzverfahren ist in mehrere Phasen untergliedert. Ein Insolvenzverfahren kann über folgende Vermögen eröffnet werden:

  • Vermögen einer juristischen Person
  • Vermögen einer natürlichen Person
  • Gesamtgut bzw. Nachlass einer Gütergemeinschaft
  • Vermögen einer Personengesellschaft

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, wird das Vermögen des Schuldners beschlagnahmt.

Die Insolvenz kann nach 3 Möglichkeiten durchgeführt werden:

  • Nachlassinsolvenzverfahren: Hier geht es um den Nachlass eines verstorbenen Schuldners. Bein Nachlassinsolvenzverfahren wird bewirkt, dass die Erben nicht mit dem persönlichen Vermögen für die Schulden des Verstorbenen haften.
  • Regelinsolvenz: Hier geht es um die Freiberufler, Selbständige und Unternehmen
  • Verbraucherinsolvenz: Hier geht es um ehemalige Selbständige, deren Vermögen übersichtlich ist und um Privatpersonen

 

Wie läuft eine private Insolvenz ab?

So läuft die private Insolvenz ab:

  1. Zuerst werden ein Antrag auf Restschuldenbefreiung und Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz gestellt.
  2. Danach kommt ein gerichtlicher Einigungsversuch, der auf Grundlage des Schuldenbereinigungsplans beruht.
  3. Scheitert die Einigung, so wird die eigentliche Privatinsolvenz eröffnet.
  4. Hier beginnt die Wohlverhaltensphase. Der Schuldner muss an der Stelle sein Vermögen und sein pfändbares Einkommen abgeben. Außerdem muss er einer angemessenen Arbeit nachgehen oder Arbeit suchen.
  5. Ist die Wohlverhaltensphase durch, so wird die Privatinsolvenz beendet. Die Restschuldbefreiung wird erteilt.

 

Es ist nicht vorgeschrieben, ab welcher Höhe der Schulden ein Insolvenzantrag zu stellen ist. Hier spielen die Gründe für die Insolvenz eine größere Rolle. Auch bei einer drohenden Insolvenz kann ein Antrag gestellt werden.

Bevor du dich entscheidest, einen Antrag auf die Verbraucherinsolvenz zu stellen, musst du versuchen, dich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Scheitert der Versuch, so darf dann ein Insolvenzantrag gestellt werden.

 

 

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