Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen: Was solltest du wissen?

Kinderbetreuungskosten
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Lesedauer: 3 Minuten

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Entstehen für dich Kosten bei der Betreuung deiner Kinder, dann kannst du diese als Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Wie das geht und was dabei zu beachten ist, erzählen wir dir hier!

 

Welche Kosten kann ich absetzen?

Du kannst viele Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen, sofern das Kind tatsächlich in deinem Haushalt lebt. Dazu gehören Kosten für:

  • Platz in der Kinderkrippe
  • Platz in einem Kinderhort
  • Platz in einem Kindergarten
  • Platz in einer Kindertagesstätte

 

Zusätzlich gehören auch Kosten für:

  • Eine Nanny
  • Eine Babysitterin
  • Ein Au-Pair

 

Auch die Fahrtkosten für die betreuende Person können steuerlich geltend gemacht werden.

 

Um die Kosten von der Steuer absetzen zu können, musst du eine Rechnung vorlegen können. Vergiss nicht, diese per Überweisung zu begleichen! Denn das Finanzamt akzeptiert keine Barzahlungen.

Beachte auch, dass Spielgeld und Essensgeld nicht abzugsfähig sind. Also sollten diese getrennt von den Betreuungskosten auf der Rechnung ausgewiesen werden.

 

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Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben

Deine Kinderbetreuungskosten kannst du zu zwei Dritteln als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dabei darf der Betrag höchstens 4.000 EUR pro Kind sein. Insgesamt wären das dann Kosten in Höhe von 6.000 EUR pro Kind.

Hier sind die Voraussetzungen, die du dafür erfüllen musst:

  • Es sollte dein eigenes Kind oder Pflegekind sein. Leider kannst du die Kinderbetreuungskosten für Enkel- oder Stiefkinder nicht geltend machen.
  • Dein Kind darf das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben
  • Das Kind sollte in deinem Haushalt leben. Solltest du geschieden oder getrennt sein, dann ist wichtig, wo das Kind tatsächlich gemeldet ist.

Sollte dein Kind seelisch, körperlich oder geistig behindert sein und nicht für sich selbst sorgen können, dann spielt die Altersgrenze keine Rolle. Beachte dabei, dass diese Regelung nur dann gilt, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr des Kindes eingetreten ist.

 

Die Kinderbetreuungskosten kannst du in die Anlage Kind deiner Einkommensteuererklärung eintragen. Hast du mehrere Kinder, so ist für jedes Kind eine eigene Anlage Kind notwendig.

 

 

Was darf nicht abgesetzt werden?

Folgende Kosten kannst du leider nicht als Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen:

  • Verpflegung deines Kindes
  • Spielgeld
  • Nachhilfeunterricht
  • Freizeitbetätigungen (zum Beispiel Sportvereine)
  • Unterricht zur Vermittlung von besonderen Fähigkeiten (beispielsweise Klavierunterricht)
  • Klassen- oder Ferienfahrten

 

 

Kinderbetreuung durch die Großeltern

Tatsächlich können Kinderbetreuungskosten auch in diesem Fall von der Steuer abgesetzt werden. Dies geht dann, wenn die Großeltern ein Zuschuss zur Rente für die Kinderbetreuung von dir überwiesen bekommen. Der Zuschuss ist steuerpflichtig und wird als Einkommen in die Steuererklärung eingetragen.

 

Arbeitgeberzuschuss für die Kinderbetreuung

Manche Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss für die Kinderbetreuung. Ist dein Kind schulpflichtig, so kann dein Arbeitgeber die Kosten in unbegrenzter Höhe für dich übernehmen. Auch wenn die Übernahme der Kinderbetreuungskosten als Zusatz zum vereinbarten Monatslohn erfolgt, bleibt dieser für dich steuerfrei.

 

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