Kinderbetreuung

Sobald du eine eigene Familie hast, ist es schwierig, die eigene Zeit einzuteilen. Natürlich möchtest du so viel Zeit wie möglich mit deinem Kind verbringen, doch arbeiten ist ebenfalls wichtig. Die Elternzeit ist zwar eine Hilfe, doch trotzdem benötigt ein Kind auch danach eine vernünftige Betreuung, damit du dir keine Sorgen machen musst. Hierbei können Kitas und Au-pairs wertvolle Hilfen sein. Das kann sehr schnell auch teuer werden. Du kannst Aufwendungen für die Kinderbetreuung in deine Steuererklärung aufnehmen. Was du bei einer Kinderbetreuung beachten musst, erklären wir dir hier.

 

Was genau sind Kosten der Kinderbetreuung?

Nicht viele Familie können es sich leisten, dass sich ein Familienmitglied um das Kind im Alter von drei bis sechs Jahren den ganzen Tag kümmert. Erzieher in Kitas betreuen in den meisten Fällen die Kinder für ein paar Stunden. Im Jahr 2021 waren über 2, 8 Millionen Kinder in der Tagesbetreuung. Grundsätzlich ist es nicht relevant, warum ein Kind in einer Kinderbetreuung ist. Jeder Elternteil muss für die eigene Familie Entscheidungen treffen, die Außenstehende nichts angehen und auch nicht zu beurteilen haben.

Nicht nur Kitas und Tagesmütter können sich um die Kinder kümmern, auch Familienmitglieder können die Betreuung übernehmen. In den meisten Fällen kannst du diese Kosten auch in deine Steuererklärung aufnehmen.

 

Welche Kosten gehören zu den Betreuungskosten?

Du kannst nur die Kosten geltend machen, die für die Fürsorge des Kindes angefallen sind. Darunter zählen:

  • Kindergartenbeiträge
  • Kosten für die Kindertagesstätte
  • Beiträge ans Heim, den Hort oder die Krippe
  • Aufwand für eine Ganztagespflegestelle
  • Internatskosten
  • Kosten für die Ferienbetreuung

 

Wie viel kannst du absetzen?

Du kannst Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Ist dein Kind noch nicht 14 Jahre alt, so kannst du jährlich bis zu 4.000 EUR pro Kind absetzen. Dies ist allerdings ein Höchstbetrag. In der Anlage Kind deiner Steuererklärung kannst du die Kosten aufnehmen. Beachte allerdings, dass keine Barzahlungen möglich sind, sondern lediglich Überweisungen vom Finanzamt akzeptiert werden. Du musst diese Rechnungen zwar nicht direkt an deine Steuererklärung anhängen, du solltest Belege allerdings behalten. Auf Rückfrage kannst du sie dem Finanzamt vorlegen. Auch ein Arbeitsvertrag ist anstelle der Rechnungen möglich.

 

Kannst du den Betrag auch teilen?

Du kannst bis zu 4.000 EUR im Jahr absetzen. Dieser Höchstbetrag gilt allerdings für beide Elternteile zusammen. Das bedeutet, dass du bei einer Zusammenveranlagung nicht doppelt profitierst. Hast du keine Zusammenveranlagung gewählt, bekommt jeder Elternteil den halben Betrag, der allerdings in einer Vereinbarung auch andere Aufteilungen zulässt.

 

Wie sieht es bei getrenntlebenden oder unverheirateten Elternteilen aus?

Grundsätzlich gilt, dass derjenige immer die Kosten absetzen kann, der auch die Kosten trägt. Zudem interessiert sich das Finanzamt bei der Zuteilung auch dafür, in wessen Haushalt das Kind wohnhaft ist. Wenn der Betrag von beiden Elternteilen gleichmäßig genutzt werden soll, so kannst du auch die Betreuungsverträge gemeinsam unterzeichnen und deinen Teil des Aufwands übernehmen.

 

Wie sieht es mit einem Bonus vom Arbeitgeber aus?

Ein Arbeitgeber möchte gute Mitarbeiter gerne behalten. Viele denken, dass es unmöglich ist, den Job und das Kind unter einen Hut zu bringen, doch das geht. Ein Arbeitgeber kann unbegrenzt Ausgaben für die Kinderbetreuung übernehmen. Natürlich musst du dann die Betreuungskosten in der Steuererklärung kürzen. Der Zuschuss bleibt steuerfrei, wenn er neben dem Monatslohn vergeben wird. Wirst du auf der Arbeit gebraucht, wenn dein Kind eine kurzfristige Betreuung benötigt, so kannst du bis zu 600 EUR im Jahr steuerfreie und sozialabgabenfreie Betreuungsleistungen erhalten.

 

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