Haushaltsnahe Dienstleistungen: Was solltest du wissen?

Haushaltsnahe Aufwendungen / Steuererklärung allgemein / Steuererstattung
Sauber machen, Waschbecken putzen, haushaltsnahe Dienstleistungen

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Lesedauer: 2 Minuten

Beschäftigst du Haushaltshilfen, Handwerker oder ambulante Pflegedienste? Dann kannst du diese Aufwendungen steuerlich geltend machen. Wie das geht und was du alles von der Steuer absetzen kannst, erzählen wir dir hier!

 

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Als haushaltsnahe Dienstleistungen werden grundsätzlich alle Tätigkeiten beschrieben, die du entweder selbst oder durch die Mitglieder deines Haushalts ausgeführt werden können.

Die Arbeiten müssen in deinem Haus, deiner Wohnung oder auf deinem Grundstück durchgeführt werden und haushaltsnah sein. Zu den typischen haushaltsnahen Dienstleistungen gehören:

  • Betreuungs- und Pflegeleistungen
  • Reinigungsarbeiten
  • Winterdienst
  • Versorgung, Pflege und Betreuung von Haustieren
  • Kinderbetreuung
  • Gartenarbeit
  • Umzug, sofern ein Umzugsunternehmen engagiert wurde
  • Servicekräfte auf einer Gartenfeier

 

Wer kann haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?

Beschäftigst du jemanden oder gibst du ein Auftrag auf eine haushaltsnahe Dienstleistung, so kannst du grundsätzlich eine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen.

Die steuerliche Ermäßigung erhältst du für alle haushaltsnahe Dienstleistungen, die in dem von dir genutzten Haushalt ausgeführt werden. Der Haushalt muss entweder in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegen.

Wohnst du in einem gemeinsamen Haushalt mit einer pflegebedürftigen Person, so kannst du die Kosten ebenfalls steuerlich geltend machen.

Auch haushaltsnahe Aufwendungen für Ferien-, Zweit- oder Wochenendwohnungen kannst du von der Steuer absetzen, sofern du diese auch tatsächlich selbst nutzt. Beachte aber, dass du für alle Wohnungen einen Höchstbetrag nicht überschreiten sollst.

Um eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen zu erhalten, sollst du die Rechnungen behalten und die Zahlungen per Überweisung machen.

 

Wie viel darf ich in die Steuererklärung eintragen?

Erledigt jemand die Arbeit im Haushalt für dich, so kannst du grundsätzlich 20 Prozent der Rechnung in deine Steuererklärung eintragen. Jährlich dürfte diese Summe jedoch nicht über 4.000 EUR gehen.

Beschäftigst du jemanden auf Minijob-Basis, so kannst du zwar ebenfalls 20 Prozent der Rechnung in die Steuererklärung eintragen, jedoch darf die Summe der gesamten Steuerersparnis nur bis 510 EUR gehen.

 

Wo trage ich haushaltsnahe Dienstleistungen ein?

Du musst über das gesamte Steuerjahr die Rechnungen sammeln und die Kontoauszüge behalten. Deine Angaben kannst du in die Anlage haushaltsnahe Aufwendungen eintragen.

 

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