Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Was solltest du wissen?

Entlastungsbetrag
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Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 4 Minuten

Du bist alleinerziehend und deine Kinder leben bei dir? Dann kannst du von dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende profitieren. Wie das geht und was du darüber wissen musst, erzählen wir dir in diesem Beitrag.

 

Wer hat ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht dir dann zu, wenn

  • Das Kind in deinem Haushalt lebt
  • Für das Kind ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder Kindergeld besteht
  • Du als Steuerpflichtige alleinstehend im Sinne des Einkommensteuergesetzes bist
  • Den Entlastungsbetrag tatsächlich beantragst

 

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Von 2015 bis 2019 lag der Entlastungsbetrag bei 1.908 EUR für ein Jahr. Umgerechnet waren es 159 EUR im Monat. Für die Jahre 2020 und 2022 wurde der Entlastungsbetrag im zweiten Corona-Steuerhilfegesetz auf 4.008 EUR erhöht. Die Anhebung wurde außerdem im Jahressteuergesetz 2020 entfristet. Mit anderen Worten wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dauerhaft erhöht.

Hast du mehrere Kinder, so bekommst du für jedes weitere Kind einen Erhöhungsbetrag in Höhe von 240 EUR.

Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kannst du in der Anlage Kind in deiner Steuererklärung beantragen. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den Kinderfreibeträgen bzw. zum Kindergeld gewährt. Dadurch reduziert sich die Summe deiner steuerpflichtigen Einkünfte und somit deine Steuerlast.

 

Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?

Wie bereits erwähnt, wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Anlage Kind deiner Einkommensteuererklärung beantragt. Dafür musst du die entsprechenden Felder ausfüllen.

Vergiss nicht auf der ersten Seite die Steueridentifikationsnummer deines Kindes einzutragen. Eine Steuer-ID bekommt dein Kind gleich mit der Geburt. Alle Kinder brauchen eine eigene Anlage Kind in deiner Steuererklärung.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Steuerklasse II beim Finanzamt zu beantragen. Um dies zu machen, musst du einen „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ stellen. Hast du die Steuerklasse II zugeteilt bekommen, so wird der Entlastungsbetrag gleich bei deinem monatlichen Lohnsteuerabzug mitberücksichtigt.

 

Was, wenn mein Kind in mehreren Haushalten aufwächst?

Grundsätzlich kann nur der Elternteil den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für das Kind in Anspruch nehmen, sofern das Kind in dem Monat tatsächlich im Haushalt mitgelebt hat. Für die jeweiligen Monate, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, mindert sich der tatsächliche Betrag um ein Zwölftel. Wenn das Kind in beiden Haushalten nach einem Wechselmodell lebt, kannst du mit dem weiteren Elternteil selbst entscheiden, wer den Entlastungsbetrag bekommt.

 

Wie kann ich sonst noch die Steuern als Alleinerziehende sparen?

Wie allen Eltern steht dir das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu. Was für dich günstiger ist, rechnet für dich das Finanzamt aus.

Ferner kannst du manche Kosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für einen Babysitter oder die Betreuungskosten der Kinder in einem Kindergarten. Diese Aufwendungen kannst du bis zu zwei Drittel als Sonderausgaben geltend machen. Höchstens werden allerdings 4.000 EUR akzeptiert.

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