Pendlerpauschale: Was solltest du wissen?

Pendlerpauschale
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Lesedauer: 2 Minuten

Musst du zur Arbeit pendeln? Dann weißt du, dass das ganz schön teuer werden kann! Zum Glück kannst du mit der Pendlerpauschale etwas Geld sparen. Wie das geht und was du über die Pendlerpauschale wissen musst, erzählen wir dir hier.

 

Was gilt bei der Entfernungspauschale?

Für jeden vollen gefahrenen Kilometer kannst du in der Regel 0,30 EUR von der Steuer absetzen. Das gilt für die gefahrene Strecke zwischen deiner ersten Tätigkeitsstätte und deiner Wohnung. Tatsächlich sind bei der Verwendung der Pauschale keine Belege notwendig.

Außerdem gibt es seit 2021 eine gute Nachricht für die Fernpendler: Ab dem 21. Entfernungskilometer gilt eine höhere Entfernungspauschale von 0,35 EUR. Und ab 2024 sollte diese sogar 0,38 EUR betragen.

Der Grund für die erhöhte Entfernungspauschale ist die Einführung des erhöhten Spritpreises mit der CO2-Steuer. Die erhöhte Entfernungspauschale soll insbesondere Fernpendler finanziell entlasten.

 

Reisekosten oder Pendlerpauschale?

Tatsächlich hängt es von dem Arbeitsort ab, ob du die Pendlerpauschale in Anspruch nimmst oder doch höhere Reisekosten absetzen kannst. Der größte Unterschied ist, dass bei Reisekosten nicht nur die Strecke abgesetzt werden kann, sondern auch die Unterkunfts- und Verpflegungsausgaben.

 

Für wie viele Fahrten darf die Pendlerpauschale angewendet werden?

Die Kilometerpauschale kannst du tatsächlich nur an den Tagen verwenden, an denen du auch wirklich zu deiner ersten Tätigkeitsstätte fährst. Arbeitest du 5 Tage die Woche, so akzeptiert die Finanzbehörde in der Regel pauschal 220 Fahrten pro Jahr. Von dieser Zahl musst du allerdings die Krankheits- und Urlaubstage abziehen. Startet deine Dienstreise von zu Hause, so müssen solche Tage ebenfalls abgezogen werden.

 

Was ist mit der ersten Tätigkeitsstätte gemeint?

Als Arbeitnehmer kannst du die Fahrtkosten über die Pendlerpauschale nur zu deiner „ersten Tätigkeitsstätte“ steuerlich geltend machen.

Die Finanzbehörde geht von der ersten Tätigkeitsstätte aus, wenn du als Arbeitnehmer der betrieblichen Einrichtung tatsächlich dauerhaft zugeordnet bist. Unter dauerhaft kannst du eine unbefristete Zuordnung verstehen. Also muss die Gesamtdauer deines Arbeitsverhältnisses mindestens 48 Monate betragen.

 

Höchstbetrag

Die Entfernungspauschale deckt ein Höchstbetrag von 4.500 EUR. Der Höchstbetrag ist nicht von der Art deines Transportmittels abhängig. Musst du höhere Kosten tragen, so kannst du solche nach dem Nachweis ebenfalls absetzen.

 

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