Ist Trinkgeld steuerfrei? Das solltest du wissen!

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Ist Trinkgeld steuerfrei? Das solltest du wissen!

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Lesedauer: 3 Minuten

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Ob die Trinkgelder steuerpflichtig sind, hängt erst mal von der Art der Trinkgelder ab. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles Wissenswerte, was du zum Thema Trinkgelder und deine Steuererklärung wissen musst.

 

Ist Trinkgeld in Deutschland üblich?

Bei vielen Berufsgruppen gehört das Trinkgeld zu einer der wichtigsten Einnahmequellen. Ist der Kunde zufrieden, so hinterlässt er etwas Trinkgeld. Bei folgenden Berufsgruppen ist ein Trinkgeld üblich (aber natürlich kein muss): Kellner, Taxifahrer, Lieferdienste oder Friseure.

Die Höhe des Trinkgelds ist natürlich nicht gesetzlich festgelegt, lediglich handelt es sich um eine freiwillige Sache. Doch in der Regel werden 5 bis 10 Prozent der Rechnungssumme als Standard angesetzt.

 

Freiwilliges Trinkgeld

Das Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern trat bereits 2002 in Kraft. Werden die Trinkgelder anlässlich der Arbeitsleistung an die Arbeitnehmer von den Dritten gegeben, so können diese steuerfrei angenommen werden. Mit anderen Worten: Zahlt ein Gast freiwillig Trinkgeld zusätzlich zu dem Rechnungsbetrag, so bleibt dieses Trinkgeld steuerfrei. Der Staat geht dann davon aus, dass der Arbeitnehmer und der Gast so eine Art persönliche Beziehung entwickelt haben.

 

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Trinkgelder mit Rechtsanspruch

Nicht alle Trinkgelder sind steuerfrei. Handelt es sich um ein unpersönliches oder unfreiwilliges Trinkgeld, so muss dieses auch versteuert werden. Von einem unfreiwilligen Trinkgeld geht man davon aus, wenn dieses bereits in dem Preisaushang oder auf der Speisekarte aufgelistet ist.

Besteht also ein Rechtsanspruch auf das Trinkgeld, so wird es steuer- und sozialversicherungspflichtig. Solche Trinkgelder werden in der Regel in dem Arbeitsvertrag festgelegt und werden von dem Arbeitgeber mit dem Lohn ausgezahlt.

 

Unternehmen und Selbständige

Steuerfrei können die Trinkgelder nur von Angestellten angenommen werden. Selbständige und Unternehmen können die Trinkgelder leider nicht steuerfrei annehmen. Die erhaltenen Trinkgelder müssen als Betriebseinnahmen dokumentiert werden.

Das Entgelt ist umsatzsteuerpflichtig. Als Unternehmer oder Selbständiger solltest du also ein Buch über die Trinkgelder führen. Sollte bei einer Betriebsprüfung auffallen, dass die Trinkgelder nicht dokumentiert und demnach nicht versteuert wurden, kann es heikel werden. Selbst wenn es sich nur um kleine Beträge handelt, geht es in so einem Fall um Verstoß gegen die Steuervorgaben.

 

Was sollen Trinkgeldgeber beachten?

Bei den Trinkgeldgebern kommt es erst mal drauf an, ob es sich um Privatpersonen oder um die Unternehmen handelt. Bei einem Unternehmen sollen die Trinkgelder als Betriebsausgaben verbucht werden. Dabei sollte man die Nachweise nicht vergessen. Folgende Nachweise sind zulässig:

  • Eigenbeleg
  • Der Empfänger des Trinkgeldes quittiert den Erhalt

 

 

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