Arbeitsvertrag

Bevor du bei einer Arbeitsstelle anfängst, muss zunächst einiges an Papierkram erledigt werden. Eines der wichtigsten Dokumente ist hierbei der Arbeitsvertrag. Oft wirkt es so, als würden sich die meisten Verträge immer ähneln. In vielen Aspekten mag das zwar stimmen, trotzdem solltest du dir den Vertrag genau durchlesen und wissen, was du unterschreibst. Wir erklären dir hier, was der Arbeitsvertrag ist und welche Punkte für dich besonders wichtig sein sollten.

 

Was ist der Arbeitsvertrag?

Im Grunde genommen ist ein Arbeitsvertrag ein typischer Vertrag, der zwischen Parteien beschlossen wird. Demnach musst du die wichtigsten Voraussetzungen erfüllen, die benötigt werden, damit ein Vertrag gemäß des BGBs zustande kommen kann. Zunächst müssen zwei Willenserklärungen vorliegen. Diese müssen auch deckungsgleich sein. Zudem müssen die Bedingungen eines Arbeitsvertrags erfüllt werden.

 

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Wie bereits erwähnt, muss ein Vertrag mit deckungsgleichen Willenserklärungen zustande kommen. Dabei gibt es jedoch keine Formvorschriften. Du kannst auf jeden Fall einen wirksamen Vertrag eingehen, wenn dieser mündlich oder durch den üblichen Handschlag beschlossen ist. Sogar stillschweigend kann ein Vertrag entstehen, wenn ein schlüssiges Verhalten dies bestätigt.

Auch wenn der Vertrag nicht schriftlich zustande kommen muss, muss der Arbeitgeber nach Paragraf 2 Absatz 1 Satz 1 des Nachweisgesetzes die Vertragsbedingungen schriftlich vorlegen. Darin sollen dann die Arbeitsbedingungen schriftlich dokumentiert werden. Diese Niederschrift muss unterschrieben spätestens nach einem Monat nach dem Arbeitsbeginn niedergelegt werden. Auch du als Arbeitnehmer musst diese Niederschrift ausgehändigt bekommen. Zum Beweiszweck der Arbeitsbedingungen ist der Arbeitsvertrag besonders wichtig.

 

Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?

Was in einer Nachweisurkunde oder in einem Arbeitsvertrag zu stehen hat, wird im Paragrafen 2 des Nachweisgesetzes erläutert.

Folgende Angaben müssen aufgenommen werden:

  • Name der Vertragsparteien
  • Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses (bei einem befristeten Vertrag)
  • Arbeitsort
  • Die zu leistende Tätigkeit
  • Die Höhe des Arbeitsentgeltes und möglicher Zuschläge und andere Zahlungen (Eine Zusammensetzung wird ebenfalls benötigt)
  • Die Fälligkeit des Arbeitsentgeltes
  • Arbeitszeit
  • Den Anspruch auf Erholungsurlaub
  • Sämtliche Kündigungsfristen

Werden in einem Arbeitsverhältnis gewisse Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge angewendet, so muss zusätzlich ein Hinweis hierauf im Arbeitsvertrag erkennbar sein.

 

Gibt es Arbeitsverträge, die nur schriftlich geschlossen werden?

In der Regel gehst du bereits einen Arbeitsvertrag ein, wenn beide deckungsgleichen Willenserklärungen vorliegen. Dabei muss zunächst noch nichts schriftlich festgelegt werden. Natürlich ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag alltäglich, sodass die Frage in vielen Fällen nicht notwendig ist. Gehst du allerdings einen Tarifvertrag ein oder schließt einen befristeten Arbeitsvertrag ab, so muss der Vertrag schriftlich zustande kommen.

 

Was wird festgelegt?

Jede der Vertragsparteien hat Hauptpflichten. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dir deinen Lohn bis zur Fälligkeit auszuzahlen. Als Arbeitnehmer musst du dafür Arbeitsleistungen erbringen. Diese beiden Hauptpflichten werden dann im Arbeitsvertrag geklärt und genau festgelegt.

 

Arbeitsvertrag

 

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