Wie kann ich steuerfrei was dazuverdienen?

Steuererklärung allgemein
Wie kann ich steuerfrei was dazuverdienen?

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Lesedauer: 3 Minuten

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In den Krisenzeiten kommt es auf jeden Cent an. Verdienst du was dazu, so will auch der Staat ein Teil davon abhaben. In diesem Beitrag erzählen wir dir, wie du etwas steuerfrei und legal dazuverdienen kannst.

 

Minijob

Auch wenn du berufstätig bist, darfst du monatlich 520 EUR (bis Oktober 2022 waren das nur 450 EUR) steuerfrei mit einem Nebenjob dazuverdienen. Für deine Minijob-Einkünfte fallen keine Sozialabgaben und Steuern an. Das gesamte jährliche Einkommen mit einem Nebenjob darf jährlich 6.240 EUR nicht überschreiten. Verdienst du also durchschnittlich mehr als 520 EUR im Monat, so gelten die steuerlichen Regeln für ein 520 EUR Minijob nicht mehr. Die Einkünfte werden demnach nach deinem individuellen Steuersatz besteuert.

An dieser Stelle wäre außerdem wichtig zu erwähnen, dass du nur genau einen Nebenjob neben deiner Haupttätigkeit ausführen darfst. Die gute Nachricht dabei ist, dass dein Nebenjob nicht in die Steuererklärung muss.

 

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Selbständige Tätigkeit neben einer Haupttätigkeit

Du hast einen Job und möchtest gerne als Selbständiger was dazuverdienen? Das kannst du machen, allerdings musst du deine selbständige Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen. Dabei bleiben deine Zusatzeinkünfte nur dann steuerfrei, wenn diese jährlich unter der 410 EUR Grenze liegen.

Deine Einkünfte kannst du folgendermaßen ermitteln: Du musst deine Betriebseinnahmen deinen Betriebsausgaben gegenüberstellen. Die Betriebsausgaben werden also von den Einkünften abgezogen.

 

Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale

Wenn du dich ehrenamtlich engagierst, kannst du in manchen Fällen eine kleine Entlohnung bekommen. Diese musst du außerdem nicht versteuern. Also tust du was gutes und kannst gleichzeitig etwas dazuverdienen.

Bei der Übungsleiterpauschale kannst du monatlich 200 EUR steuerfrei dazuverdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind es dann 2.400 EUR. Folgende Tätigkeiten fallen unter die Übungsleiterpauschale:

  • Trainer in einem Sportverein
  • Chorleiter
  • Jugendleiter
  • Erzieher
  • Ausbilder
  • Kurleiter (beispielswiese an einer Volkshochschule)
  • Pflege
  • Tätigkeiten in der Kirche (beispielsweise Religionsunterricht) usw.

 

Du musst also direkt etwas mit Menschen zu tun haben, dann kannst du eine Übungsleiterpauschale bekommen.

Bei der Ehrenamtspauschale kannst du jährlich bis zu 720 EUR steuerfrei erhalten. Das sind 60 EUR im Monat, die du für deine ehrenamtliche Tätigkeit steuerfrei als Aufwandsentschädigung bekommen könntest. Zu den Tätigkeiten, für die du eine Ehrenamtspauschale bekommen könntest, gehören beispielsweise Bürokräfte in einem Heim, Vereinsvorsitz oder andere ähnliche Tätigkeiten.

 

In besonderen Fällen kannst du tatsächlich beide Pauschalen erhalten. Das geht, sofern das zwei unterschiedliche ehrenamtliche Tätigkeiten sind. Bist du also beispielsweise ein Chorleiter und hilfst als Bürokraft in einem Pflegeheim aus, so kannst du 260 EUR im Monat steuerfrei dazuverdienen.

 

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1 Kommentar

Doreen Schmidt Avatar
Doreen Schmidt
Veröffentlicht am 22. März 2023 um 18:39 Uhr

Ich verdiene 520€ kann ich ehrenamtlich 200€ noch dazu verdienen

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