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Angst vor der Grundsteuererklärung? Wir helfen dir!
Je kleiner die Wohnfläche, desto niedriger ist dann die Höhe der Grundsteuer. In diesem Beitrag erzählen wir dir, wie du die Fläche richtig berechnest und welche Räume du dabei weglassen kannst.
Grundsteuererklärung
Die Grundsteuer in ihrer ursprünglichen Form wurde für verfassungswidrig erklärt. Nun müssen Millionen Immobilienbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben, damit die Grundsteuer neu berechnet werden kann. Die Berechnung der Grundsteuer kommt grundsätzlich auf folgende Größen an:
- Einheitswert bzw. Grundsteuerwert
- Individueller Hebesatz deiner Kommune
- Steuermesszahl
Die Daten, die du mit der Grundsteuererklärung abgibst, werden für die Berechnung der neuen Grundsteuer ab 2025 verwendet.
Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung
Ursprünglich lag der Stichtag für die Abgabe der Grundsteuererklärung am 31. Oktober 2022. Da bis jetzt aber nicht mal ein Drittel der Haus- und Immobilienbesitzer ihre Unterlagen abgegeben haben, wurde die Frist verschoben. Nun geht die Frist bis zum 31. Januar 2023.
Willst du deine Grundsteuererklärung noch rechtzeitig abgeben? Wir helfen dir!
Wohn- und Nutzfläche
Leider reichen oft ein Kaufvertrag oder die Bauunterlagen nicht aus, um die Wohn- und Nutzfläche in die Grundsteuererklärung anzugeben. Es ist empfehlenswert, die Angaben erst mal zu prüfen und ggf. nachzumessen. Oft musst du weniger Wohn- und Nutzfläche angeben und kannst somit Geld sparen.
Zu den Wohnflächen laut der Wohnflächenverordnung gehören Räume, die für Wohnzwecke genutzt werden. Zu den typischen Wohnflächen gehören beispielsweise:
- Schlafzimmer
- Küche
- Bad
- Wohnzimmer
- Gästezimmer
- Kinderzimmer
Außerdem zählen Geschäftsräume nicht zu Wohnflächen. Diese gehören zur Nutzfläche:
- Büros
- Werkstätten
- Verkaufsräume
Dabei zählt das häusliche Arbeitszimmer allerdings weiterhin zur Wohnfläche.
Diese Räume musst du nicht bei der Grundsteuer angeben
Manche Flächen gehören weder zur Wohn- noch zu Nutzfläche. Diese werden bei der Grundsteuererklärung nicht berücksichtigt. Dazu gehören:
- Heizungsräume
- Kellerräume
- Garagen
- Bodenräume
- Waschküchen
- Trockenräume
- Kellerersatz- und Abstellräume außerhalb deiner Wohnung
- Grundfläche der Treppenhäuser
- Dachboden
Werden zwei Ebenen durch 1 – 2 Stufen voneinander getrennt, so zählt es zur Wohnfläche. Ab 3 Stufen geht man von einem Treppenhaus aus, somit kann diese Fläche abgezogen werden.
Bei einem Dachboden sieht es folgendermaßen aus: Beträgt die Höhe des Raums weniger als 1 Meter, so kann diese nicht zur Wohnfläche hinzugerechnet werden. Bei einer Höhe zwischen 1 bis 2 Meter sollte die Fläche mit 50 Prozent einkalkuliert werden. Beträgt die Höhe mehr als 2 Meter, so muss diese komplett als Wohnfläche betrachtet werden.
Terrassen, Balkone, Dachgärten und Loggien werde mit einem Viertel der Wohnfläche einbezogen.
Dachschräge
Hat ein Zimmer eine Dachschräge, so gelten folgende Richtlinien:
- Bei einer Dachschräge mit der Höhe unter 100 cm wird die Fläche nicht einberechnet
- Bei der Höhe von 100 cm bis 199 cm wird die Fläche mit 50 Prozent einkalkuliert
- Bei der Höhe von mindestens 200 cm wird die Fläche komplett als Wohnfläche betrachtet
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