Abgabe und Beginn der Verjährungsfrist deiner Steuererklärung

Steuererklärung allgemein
Verjährungsfrist, Festsetzungsverjährung, Festsetzung, Zahlungsverjährung, Vollstreckungsmaßnahmen, Stundung, Mahnung

Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 2 Minuten

Steuerschulden können tatsächlich verjähren. Es kommt zwar in der Praxis ziemlich selten vor, denn das Finanzamt hält die Fristen in der Regel ein. Was du über die Verjährungsfrist wissen musst, erzählen wir dir hier.

 

Festsetzungsverjährung

Bei der Festsetzungsverjährung werden vor allem die Festsetzung der Steuermessbeträge und die Festsetzung der Besteuerungsgrundlage behandelt. Es kann außerdem auch zu einer Festsetzungsverjährung bei steuerlichen Nebenleistungen kommen.

Ist die Festsetzungsverjährung für ein Kalenderjahr abgelaufen, so darfst du keine Steuererklärung mehr abgeben, es dürfen dann keine Steuerbescheide erlassen oder geändert werden. Die Finanzbehörde darf nichts mehr zu deinem Nachteil ändern. Dabei darfst du ebenfalls keine Steuervorteile mehr für dich nutzen.

Die Festsetzungsverjährung beträgt nach § 169 AO vier Jahre.

Auch hier gibt es einige Ausnahmen: Bei Steuerhinterziehung beträgt die Festsetzungsverjährung zehn Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre.

In der Regel beginnt für dich die Festsetzungsverjährung mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem du deine Steuererklärung bei der Finanzbehörde abgegeben hast. Dabei ist es egal, ob du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet warst oder diese freiwillig abgegeben hast. Gibst du keine Steuererklärung ab, obwohl du verpflichtet warst, dies zu tun, dann beginnt für dich die Festsetzungsverjährung erst 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres.

 

Noch mal zusammengefasst:

  • Vier Jahre: Bei einer offenbaren Unrichtigkeit gilt eine Festsetzungsfrist von 4 Jahren. Eine längere Festsetzungsfrist ist nur bei einer leichtfertigen oder vorsätzlichen Steuerhinterziehung möglich.
  • Fünf Jahre (Steuerverkürzung): Eine Verjährung von fünf Jahren liegt bei leichtfertigen Steuerhinterziehungen vor. Das wäre beispielsweise bei der verspäteten Abgabe der Steuererklärung.
  • Zehn Jahre (Steuerhinterziehung): Begehst du vorsätzlich eine Steuerhinterziehung, so beträgt die Frist in dem Fall zehn Jahre.

 

Die Frist beginnt in der Regel am 31. Dezember des Jahres zu laufen, indem du deine Steuererklärung an die Finanzbehörde abgegeben hast. Hast du zum Beispiel im Jahr 2015 Steuern hinterzogen, deine Steuererklärung aber erst am 15. Juni 2017 abgegeben, so beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2017.

 

Zahlungsverjährung

Die Steueransprüche unterliegen auch einer Zahlungsverjährung. Diese beträgt 5 Jahre. Mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist, beginnt dann die Verjährungsfrist. Durch folgende Tatbestände kann die Verjährungsfrist allerdings unterbrochen werden:

  • Stundung
  • Vollstreckungsaufschub
  • Zahlungsaufschub
  • Mahnung
  • Aussetzung der Vollziehung
  • Vollstreckungsmaßnahmen
  • Anmeldung der Insolvenz
  • Ermittlung ständigem Aufenthalt oder Wohnsitz des Steuerpflichtigen
  • Sicherheitsleistungen

 

Die Verjährungsfrist beginnt nach dem Ablauf des Kalenderjahres der Unterbrechung einfach erneut.

 

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